Düsseldorf. Das Land NRW sichert den Städten eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die U3-Betreuung zu. An einer Stelle könnte es aber noch eskalieren.

Im Streit um den vom Land NRW zu leistenden Kostenausgleich für den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder haben Landesregierung und Kommunen eine Regelung erzielt. Die Landesregierung werde zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen, die den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ausgleichszahlungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro zusichert, teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände am Dienstag in Düsseldorf mit. Diese Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026.

Der sogenannte Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die rückwirkenden Ausgleichszahlungen für vorangegangene Jahre sollen noch im laufenden Jahr erfolgen.

Teure U3-Betreuung: Kommunale Spitzenverbände denken weiter über Klage nach

Gleichwohl gebe es in einigen Punkten weiterhin „unterschiedliche Positionen“ zwischen der Landesregierung und den Verbänden, hieß es. Dennoch habe man sich geeinigt, die Gespräche zur Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe für den Zeitraum 2021 bis 2026 mit der Rechtsverordnung abzuschließen.

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Trotz intensiver Gespräche konnte aber bislang keine Einigung über alle Details des Überprüfungsverfahrens zum BAG-JH erzielt werden. Die kommunalen Spitzenverbände gehen bei der U3-Kindertagesbetreuung von deutlich höheren Kosten als die Landesregierung aus. Zudem müsste aus Sicht der Kommunen der höhere Belastungsausgleich deutlich früher rückwirkend gelten, als es die Landesregierung plant. Da diese Fragen weiterhin offen sind, erwägen die kommunalen Spitzenverbände nun eine Klage.

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Das Land NRW ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet, den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten. Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW als oberste Landesjugendbehörde alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe zu überprüfen und anzupassen.

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