Düsseldorf. Der Fall Sami A. brachte 2018 die Landesregierung in Bedrängnis. Jetzt scheiterte der abgeschobene Tunesier vor dem OVG.

Der im Jahr 2018 aus NRW nach Tunesien abgeschobene Sami A. ist mit seinem Asylverfahren beim Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben und wird keinen nachträglichen Abschiebungsschutz bekommen. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab.

Sami A., der im Verdacht steht, Leibwächter des Terroristen Osama bin Laden gewesen zu sein und als terroristischer Gefährder gilt, war 2018 auf Betreiben des NRW- Integrationsministeriums abgeschoben worden, obwohl noch eine juristische Entscheidung dazu ausstand.

Tunesien versicherte: Es droht dem Abgeschobenen keine Folter

Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) geriet damals ins Erklärungsnöte. Der Tunesier musste nach der Abschiebung in seinem Heimatland bleiben, weil die Justiz in NRW einer Versicherung der tunesischen Behörden glaubte, dem Abgeschobenen drohe dort keine Folter.