Düsseldorf/Gelsenkirchen. Wende im Fall Sami A.? Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegt die Verbalnote vor, die bestätigt, dass A. in Tunesien keine Folter droht.
Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen islamistischen Gefährders Sami A. deutet sich eine Wende an. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte am Freitag, dass dem Gericht nun eine diplomatische Note aus Tunesien vorliegt, nach der dem angeblichen früheren Leibwächter von Osama bin Laden in Tunesien keine Misshandlungen drohen. Damit wird es wahrscheinlicher, dass Sami A. nicht, wie bisher von den Richtern verlangt, nach Deutschland zurückgeholt werden muss.
Das Gericht wird nun womöglich schon in wenigen Tagen über einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entscheiden, und klären, ob weiter ein Abschiebeverbot wegen Foltergefahr besteht. „Wir werden prüfen, ob die Verbalnote den formalen Anforderungen genügt. Dann haben die Anwältinnen von Sami A. bis Montag Gelegenheit, zu der Verbalnote aus Tunesien Stellung zu nehmen. Eventuell entscheidet das Gericht dann schon in der kommenden Woche neu im Fall Sami A“, sagte Gerichts-Sprecher Wolfgang Thewes dieser Redaktion.
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Eine solche diplomatische Note bescheinigt den deutschen Behörden, dass Tunesien allgemein die Menschenrechte achte und dass Sami A. persönlich dort nichts Schlimmes von staatlicher Seite zu befürchten habe. Seit Mitte Juli hatten sich das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bei den tunesischen Behörden um diese Verbalnote bemüht. Lange sah es so aus, als würden sie vergeblich in Tunesien insistieren. In Düsseldorf wurde kolportiert, dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) in diesem Fall nicht so entschlossen engagiert hätten wie erforderlich.
Abschiebeverbot hat vorerst weiter Bestand
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Tatsache ist, dass die Verbalnote seit dem 31. Oktober beim Gericht in Gelsenkirchen liegt. Auch NRW-Innenminister Joachim Stamp (FDP), der im Zuge der von ihm betriebenen Abschiebung Sami A.s in schwere Bedrängnis geraten war, bestätigte am Freitagnachmittag, dass die Verbalnote vorliege. Bis zu einer Entscheidung der Richter in Gelsenkirchen gilt die bisherige Beschlusslage weiter: Das Abschiebeverbot von Sami A. hat also vorerst Bestand.
Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebung noch untersagt, der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an.