Düsseldorf. Die Anzeige des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach gegen Reporter Werner Hansch zieht weiter Kreise. Jetzt muss sich der Politiker rechtfertigen.

Die sogenannte Bosbach-Kommission soll bei ihrer nächsten Sitzung am Dienstag über eine umstrittene Zahlung ihres Vorsitzenden, Wolfgang Bosbach, an einen bekannten Sportreporter sprechen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erwarten mehrere Mitglieder, dass sich der CDU-Politiker in dem Gremium erklärt.

Bosbach hatte dem Sportreporter Werner Hansch 5000 Euro geliehen - nach Bosbachs Angaben, weil Hansch behauptete, einen Unfall unter Alkoholeinfluss an der Polizei vorbei regeln zu wollen. Nachdem Hansch das Darlehen zunächst nicht zurückgezahlt habe, zeigte Bosbach ihn wegen Betruges an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

SPD fordert Rücktritt von Bosbach

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Die SPD hatte am Mittwoch Bosbachs Rückzug aus der Sicherheitskommission der Landesregierung gefordert, da er Hansch habe helfen wollen, „eine Straftat an der Polizei vorbei zu regeln“. Bosbach verteidigte sich am Freitag im „Express“: „Herr Hansch hat mir nicht gesagt, dass der Unfall auf zu viel Alkohol zurückzuführen war. Er hat mir nur gesagt, er hätte was getrunken gehabt und wolle die Sache ohne Polizei regeln.“

Bosbach behauptet, später habe er erfahren, dass es den Unfall gar nicht gegeben habe. Für die SPD ist das egal, wie Fraktionsvize Sven Wolf am Freitag sagte: „Herr Bosbach ging davon aus, dass es den Unfall gab, als er die 5000 Euro übergeben hat. Alkohol im Straßenverkehr ist aber kein Spaß, sondern eine Straftat. Das weiß Herr Bosbach ganz genau. Spätestens seit seiner neuesten Erklärung ist klar, dass er als Vorsitzender einer Sicherheitskommission nicht mehr tragbar ist.“

Juristische Folgen hat Bosbachs Handeln wohl nicht

Die Grünen-Abgeordnete und innenpolitische Sprecherin Verena Schäffer sagte: „Wenn es stimmt, dass Herr Bosbach tatsächlich ein Darlehen zur Vertuschung einer Straftat gegeben hat, kann er die Kommission zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen nicht mehr glaubwürdig leiten.“

Juristische Folgen hat Bosbachs Handeln für ihn selbst wohl nicht, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dpa-Anfrage erläuterte. Der komplexe Hintergrund: Da man sich laut Strafrecht nicht selbst belasten muss, sei es auch nicht rechtswidrig, bei einem Unfall die Polizei heraus zu halten und den Schaden selbst zu regeln, so Solmecke.

Es gab wohl gar keinen „Autounfall“

Da es damit keine „Haupttat“ durch Werner Hansch gegeben habe, „kann sich Herr Bosbach nicht an dieser beteiligt haben, indem er ihm 5000 Euro lieh“, so der Anwalt weiter. „Da der Unfall offenbar nie stattgefunden hat, haben sich die Beteiligten erst recht nicht rechtswidrig verhalten.“ Das ändert laut Solmecke nichts daran, dass Hansch sich des Betrugs schuldig gemacht haben könnte – „wenn er von Anfang an beabsichtigt hatte, die „geliehenen“ 5000 Euro nicht zurück zu zahlen“.

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Dementsprechend sagte auch Hanschs Anwalt Alfons Becker am Freitag der dpa, es sei unerheblich, ob der Unfall wirklich stattgefunden habe. Juristisch relevant für den Betrugsvorwurf sei die Frage, ob Hansch von vornherein klar gewesen sei, dass er die 5000 Euro nicht rechtzeitig an Bosbach zurückzahlen könne. Gegen diesen Vorwurf habe er aber „nach bisherigem Kenntnisstand Bedenken“, sagte Becker. Hansch habe mit „sicheren Einnahmen in den kommenden Wochen und Monaten“ nach dem Darlehen gerechnet – damit hätte Hansch Bosbach auch wie geplant ausbezahlen können.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Hansch

Die 5000 Euro hat Bosbach nach eigenen Angaben erst seit einigen Tagen wieder. Hansch selbst wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu den Vorgängen äußern. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen nach Angaben eines Sprechers weiter gegen Hansch. Gegen Bosbach werde aktuell nicht ermittelt. (dpa)