Münster. Im Missbrauchskomplex Münster fordert die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten 14 Jahre Gefängnis. Mitangeklagte sollen lange in Haft.

Im Missbrauchskomplex Münster fordert die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten 14 Jahre Gefängnis und die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft dem 28-jährigen IT-Techniker 32 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs vor. Er soll den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst vergewaltigt und anderen Männern immer wieder für vergleichbare Taten zugeführt haben.

Am 48. Prozesstag sprach sich die Staatsanwaltschaft für weitere Haftstrafen aus, wie ein Sprecher des Landgerichts Münster am Dienstagnachmittag mitteilte. Nach dem Willen der Anklage soll ein Mann aus Hannover (36) für zehn Jahre ins Gefängnis, ein 43-Jähriger aus Schorfheide in Brandenburg für elf Jahre und sechs Monate, ein Mann (31) aus dem hessischen Staufenberg für zwölf Jahre.

Staatsanwaltschaft fordert auch für Mitangeklafte lange Haftstrafen

Wie beim Haupttäter fordert die Staatsanwaltschaft für die Männer die anschließende Sicherungsverwahrung. Das Plädoyer wurde zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.

Die Höhe der geforderten Haftstrafen leitet sich aus der unterschiedlichen Zahl der vorgeworfenen Taten ab. Bei der Mutter des IT-Technikers geht die Anklage davon aus, dass sie von einem gemeinsamen Missbrauch des heute elf Jahre alten Jungen durch die Männer an einem Wochenende im vergangenen Jahr gewusst hat. Sie soll wegen Beihilfe verurteilt werden.

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Missbrauchskomplex Münster: Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt

Der Prozess wird am Donnerstag mit den Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt. Ein Urteil will das Landgericht Münster Ende Juni oder Anfang Juli verkünden.

In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in Haft sitzen. (dpa)