Essen.. Daniela Schadt wird wahrscheinlich die erste „Erste Dame“, die nicht mit dem Bundespräsidenten verheiratet ist. Und weil diese Rolle zwar kein verbrieftes Amt, aber mit vielen Erwartungen verbunden ist, bekommt sie keine Bezüge, aber ein Büro im Schloss Bellevue und zwei Mitarbeiter.
Ob Daniela Schadt tätowiert ist wie die gerade abgetretene Bettina Wulff, ist öffentlich nicht bekannt. Dass sie wohl zumindest am Anfang eine „wilde“ First Lady wird, ist sehr wahrscheinlich: Die Journalistin und ihr Lebenspartner Joachim Gauck, der Kandidat fürs Amt des Bundespräsidenten, sind nicht verheiratet.
Verheiratet ist Gauck noch mit der Mutter seiner vier Kinder, Gerhild Gauck, von der er allerdings seit Anfang der 90er getrennt lebt. Und ganz abgesehen von denen, deren Fantasie oder Verständnis von Moral eher begrenzt ist, fragen sich vermutlich nicht nur Menschen, die mit dem Protokoll befasst sind, wie das eigentlich funktioniert mit einer „Ersten Dame“, die gar nicht mit Staatsoberhaupt verheiratet ist.
Die deutschen First Ladys
Im Grundgesetz sind die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten in den Artikeln 54 bis 61 festgelegt, eine „Erste Dame“ des Staates wird mit keinem Wort erwähnt. Kein Wunder, außer ihrem Partner hat sie schließlich niemand gewählt, zumindest nicht in dieses „Amt“. So bestätigt es auch ein Sprecher des Bundespräsidialamtes. Und weil das Grundgesetz nur das Amt des Bundespräsidenten kenne, seien für eine First Lady von Gesetzes wegen weder Pflichten festgelegt noch ein Etat vorgesehen.
Repräsentieren an der Seite des Bundespräsidenten
Allerdings gestehe der Haushaltsgesetzgeber - also der Bundestag - seit dem Jahr 2000 zu, dass von der Öffentlichkeit hohe Erwartungen an eine Partnerin des Bundespräsidenten gestellt würden: Repräsentative Auftritte an der Seite des Staatsoberhauptes etwa, nicht nur bei Staatsbesuchen, oder die Übernahme von Schirmherrschaften. Für diese „nicht verbrieften, nicht geregelten“ Aufgaben einer First Lady werden ihr ein Büro mit Sekretärin und Referent gestellt: das Büro im Schloss Bellevue, die Mitarbeiter aus dem Stab des Bundespräsidialamtes. Ob sich an diesem Konstrukt etwas ändert, wenn der Bundespräsident zwar verheiratet ist, allerdings nicht mit seiner Lebenspartnerin, darüber wollte der Sprecher des Amtes nicht spekulieren.
Seit dem Jahr 2000 sind Daniela Schadt und Joachim Gauck ein Paar, „netto“ allerdings längst nicht so lang, schließlich führen sie eine Fernbeziehung. Dass Heiraten eine Konzession ans Amt wäre, ist relativ deutlich – schließlich haben sie’s bisher nicht getan, hatten es auch bei Gaucks erster Kandidatur 2010 überhaupt nicht eilig.
Die Journalistin Daniela Schadt wird wohl ihren Beruf vorerst aufgeben
Die 52-Jährige ist Leiterin des Ressorts Innenpolitik bei der Nürnberger Zeitung – und könnte theoretisch als „Erste Dame“ berufstätig bleiben; auch Veronica Carstens, Ehefrau von Bundespräsident Karl Carstens, habe während der Amtszeit ihres Mannes als Ärztin gearbeitet, erklärt der Sprecher des Bundespräsidialamtes. Gauck hatte allerdings bei seiner Kandidatur 2010 erklärt, dass Schadt, sollte er gewählt werden, plane, ihren Posten aufzugeben und ihn zu unterstützen, und tatsächlich ist es schwer vorstellbar, dass die Partnerin des Staatsoberhauptes die Innenpolitik der Bundesregierung kommentiert.
Wenn der 72-Jährige am 18. März zum Bundespräsidenten gewählt wird, müssen er und seine Lebensgefährtin die Frage, wer was bezahlt, so privat regeln wie sie ihre Beziehung führen: Da es ein Amt der „Ersten Dame“ – ob nun mit Trauschein oder ohne – offiziell gar nicht gibt, sind selbstverständlich auch keine Bezüge vorgesehen. Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland bekommt zurzeit Amtsbezüge in Höhe von 199.000 Euro, dazu 78.000 Euro Aufwandsgeld.