Stuttgart. Der Einsatz von Wasserwerfern bei einer Demo gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 hat für zwei Polizisten juristische Konsequenzen. Gegen sie ist jetzt, zweieinhalb Jahre nach dem Einsatz, Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt erhoben worden. Am “schwarzen Donnerstag“ waren mehrere Demonstranten erheblich durch die Wasserwerfer verletzt worden.
Zweieinhalb Jahre nach dem Wasserwerfer-Einsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" im Mittleren Schlossgarten hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte Anklage erhoben. Gegen vier weitere Beschuldigte sei der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die restlichen sechs Verfahren wurden eingestellt.
Den beiden angeklagten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 2010 als polizeiliche Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserwerfer über drei Stunden immer wieder eingesetzt und mindestens neun Demonstranten durch den Wasserstrahl erheblich verletzt wurden.
Mehr als 100 Demonstranten wurden bei dem Einsatz verletzt
Bei dem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts "Stuttgart 21" waren in dem Park in Stuttgart insgesamt rund 130 Menschen verletzt worden. Sie hatten gegen die Fällung von Bäumen protestiert. Ein Demonstrant wurde von einem Wasserwerferstrahl im Gesicht getroffen und ist seitdem nahezu blind. Das Foto, wie er blutend weggeführt wird, wurde zum Symbol für den Widerstand gegen "Stuttgart 21". Der 30. September 2010 ging als Schwarzer Donnerstag in die Geschichte des Protests gegen das Bahnprojekt ein.
Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen sehr umfangreich und zeitaufwendig. Der Funkverkehr, die schriftlichen Einsatzprotokolle der Wasserwerferbesatzungen sowie die gesamte polizeilichen Videodokumentation seien ausgewertet worden. Darüber hinaus seien zahlreiche Geschädigte, Zeugen sowie am Einsatz beteiligte Polizeibeamte vernommen worden.
Wasserstrahl gegen Köpfe
Nach den Einsatzregeln ist bei dem Gebrauch von Wasserwerfern, insbesondere bei der Abgabe von Wasserstößen darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden, um schwere Gesichts- und Augenverletzungen zu vermeiden, führte die Staatsanwaltschaft an. Den beiden Angeschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, weder die Beschränkung des Einsatzes auf sogenannten Wasserregen an den Staffelführer und an die Besatzungen der Wasserwerfer weitergegeben, noch dafür gesorgt zu haben, dass bei der Abgabe von Wasserstößen die Kopfpartien der Demonstranten verschont bleiben.
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Die beantragten Strafbefehle richten sich gegen den Staffelführer, zwei Kommandanten und einen Rohrführer der Wasserwerfer. Gegen einen weiteren Kommandanten und zwei Rohrführer wurde das Verfahren wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Zwei weiteren Rohrführern konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.
Fast 300 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Schwarzen Donnerstag fast 300 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft angestrengt. Fünf Demonstranten wurden angeklagt, für drei weitere Beamte sowie 17 Protestierer beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Gegner des umstrittenen Bahnprojektes hatten der Behörde immer wieder einseitige Ermittlungen vorgeworfen. Ziel der Kritik war vor allem der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. (dapd)