Schönheits-OPs bei Jugendlichen sollen verboten werden
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Frankfurt/Main. Eine mögliche Große Koalition will offenbar Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund verbieten. Nach Medieninformationen einigten sich Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen auf ein solches Verbot. Piercings oder Tätowierungen sollen davon aber nicht betroffen sein.
Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund sollen laut Presseinformationen nach dem Willen von Union und SPD untersagt werden. Wie die "Frankfurter Rundschau" in ihrer Montagsausgabe berichtet, einigten sich beide Seiten bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf, ein entsprechendes Verbot in dem für 2014 geplanten Präventionsgesetz zu verankern.
Das Vorhaben taucht in dem am vergangenen Mittwoch unterschriebenen Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf. Die Gesundheitspolitiker vereinbarten dem Bericht zufolge das Verbot aber informell, als es um die Inhalte des Präventionsgesetzes ging.
Nach früheren Angaben der Union betreffen etwa zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe Menschen im Alter von weniger als 20 Jahren. Bisher reicht in Deutschland selbst für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Bislang kann jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen
Ein medizinischer Grund für eine Schönheitsoperation liegt beispielsweise vor, wenn die Betroffenen auf Grund ihres Aussehens massive seelische Probleme haben. Begründet sind plastisch-chirurgische Eingriffe auch zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder bei der Behandlung von Verbrennungsfolgen. Piercings oder Tätowierungen bei Minderjährigen sollen dem Bericht zufolge auch nach einem Verbot von Schönheits-OPs erlaubt bleiben.
Tattoo Bash in Düsseldorf
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Beide Parteien wollen demnach zudem alle Patienten im Bereich der Schönheitschirurgie besser vor einer unqualifizierten Behandlung bewahren. Dazu soll der Begriff der kosmetischen Chirurgie und die dafür notwendige fachärztliche Ausbildung genau definiert und die Berufsbezeichnung geschützt werden.
Bisher kann in Deutschland jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen auch ohne eine entsprechende Weiterbildung anbieten. (afp)
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