An Rhein und Ruhr. Eltern von Kita- und Schulkindern müssen bis Ende des Jahres einen Impfnachweis erbringen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

Der Druck auf Eltern wächst, die ihre Kinder noch nicht gegen Masern geimpft haben. Bis Ende des Jahres muss für Kinder, die vor März 2020 in Kitas betreut wurden oder zur Schule gingen, ein entsprechender Impfnachweis erbracht werden. Für alle anderen Kinder muss ein Nachweis laut Landesgesundheitsministerium „innerhalb einer angemessenen Frist“ vorgelegt werden. Sonst droht Eltern von Schülern ein Bußgeld von bis 2500 Euro. Ungeimpften Kita-Kinder kann der Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung verweigert werden.

93 Prozent sind gegen Masern geimpft

Seit März vergangenen Jahres müssen Kita-Kinder und Schüler einen altersentsprechenden Impfschutz gegen Masern vorweisen. Bislang haben bundesweit etwa 93 Prozent der Schulanfänger einen vollen Impfschutz. In NRW erkrankten laut dem Robert Koch-Institut im vergangenen Jahr 20 Menschen an Masern. Das Ziel ist, eine Impfquote von über 95 Prozent zu erreichen, um die Krankheit auszurotten.

Die NRW- Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW bezeichnete die Masernimpfung als eine „absolut sinnvolle Maßnahme“ für den Infektionsschutz. „Wir setzen auf die Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen, bei noch nicht vorliegendem Impfschutz mit dem Thema sensibel kind- und elterngerecht umzugehen“, so Ayla Çelik. In der Elternschaft wird die Masern-Impfpflicht offenbar weit weniger kontrovers diskutiert als Corona-Schutzmaßnahmen. Es legen keine Beschwerden vor, heißt es bei der Landeselternschaft für die Grundschulen in NRW.