Düsseldorf. Polizei und Ordnungsamt halten sich trotz gesetzlicher Möglichkeiten bei Kontrollen von Privatwohnungen zur Einhaltung der Corona-Regeln zurück.

Äußerst zurückhaltend haben die Revierstädte in den vergangenen zwei Wochen ihre Möglichkeiten genutzt, im Rahmen der Bundesnotbremse die Einhaltung der Corona-Regeln auch in privaten Räumen zu kontrollieren. Eine verzichtet sogar komplett:  „Die Stadt Dortmund kontrolliert nicht in Privatwohnungen“, sagte ein Sprecher der Westfalenmetropole auf Nachfrage.

Eine Sprecherin der Stadt Essen erklärte: „Wir würden im privaten Raum angesichts des grundgesetzlichen Schutzes dieses Raumes nur dann tätig werden, wenn evident ein oder mehrere Verstöße von ganz erheblichem Gewicht vorliegen sollen.“ Nur, wenn eine nachvollziehbare und ernst zu nehmende Beschwerde vorliege, würden die Ordnungsbehörden einschreiten. Dies sei allerdings „bislang noch nicht vorgekommen“, jedenfalls nicht allein wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln.

Nur anlassbezogen, nur wenige Einzelfälle

Gelsenkirchen macht, wie vorgeschrieben, nur anlassbezogen und auch nur sehr zurückhaltend von den Kontrollmöglichkeiten Gebrauch. Widerstand von Bürgern gegen solche Kontrollen seien der Verwaltung nicht bekannt. Ein Sprecher der Stadt Duisburg sagte auf Nachfrage, dass nach konkreten Beschwerden „in wenigen Einzelfällen“ und in Zusammenarbeit mit der Polizei Kontrollen im privaten Raum durchgeführt worden seien.

Das neue Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) ermöglicht ausdrücklich die Überwachung von Privaträumen, um die Begrenzung von privaten Zusammenkünften sicher zu stellen. Das Thema ist umstritten, denn das Grundgesetz gewährleistet die Unverletzlichkeit der Wohnung.

85 Kontrollen durch die Polizei

Für solche Kontrollen kommen neben städtischen Ordnungsbehörden auch Polizisten in Frage. Laut NRW-Innenministerium wurden zwischen dem 28. April und dem 4. Mai landesweit 85 Kontrollen von privaten Räumen durch Polizisten vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste erhoben. Daraus gehe allerdings nicht hervor, ob die Beamten diese Wohnungen tatsächlich auch betreten hätten und ob es Widerstand gegen die Maßnahmen gegeben habe, so ein Sprecher des Ministeriums.