Essen. Das Zentralabi hat die erste Panne in 2013: Die Sozialwissenschaftler haben eine falsche Aufgabenstellung erhalten. Sie dürfen die Klausur wiederholen. Wäre dies nicht der Fall, könnten die Schüler die Abi-Note anfechten. Wer übrigens bei einer Prüfung sein Smartphone dabei hat, gilt als Spicker.

In diesem Jahr hat es die Schüler der Sozialwissenschaften getroffen. Sie haben beim Zentralabitur eine fehlerhafte Aufgabenstellung erhalten. Nun dürfen sie die Klausur nachschreiben Ende April. Wenn sie diese Chance nicht bekommen würden, hätten die Schüler das Recht, die Abiturnote anzufechten. Aber nicht nur eine fehlerhafte Aufgabenstellung kann ein Grund sein, gegen die Abschlussnote vorzugehen. Baulärm oder falsche Korrekturen des Prüfers gelten ebenfalls als Grund.

Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten. Denn, wer sich zu spät beschwert, hat leider Pech gehabt. Übrigens: Im Zeitalter der internetfähigen Smartphones gibt es zahlreiche Regelungen, um Spickern das Handwerk zu legen.

Ich möchte meine Abiturnote anfechten. Welche Gründe kann ich angeben?

Prinzipiell ist die Anfechtung einer Note immer möglich. Aber die Aussichten auf Erfolg sind gering. "Die Lehrer haben einen gewissen Beurteilungsspielraum. Der ist nicht beeinflussbar. Wenn ein Schüler sich zu schlecht benotet fühlt aus persönlichen Gründen, ist es unglaublich schwierig, die Absicht des Lehrers nachzuweisen", erklärt Rechtsanwältin Nicole Weber aus Düsseldorf. Sie kennt drei mögliche, realistische Gründe, die Note anzufechten.

Nummer eins sind die Umstände, unter denen die Schüler eine Klausur schreiben. Baulärm, Kälte, extreme Hitze oder andere Beeinflussungen von außen können bemängelt werden. Aber: Der Schüler sollte schon während der Prüfung Bescheid geben. Weber erklärt: "So hat die Schule noch die Möglichkeit zu reagieren. Sollte sie allerdings auf stur schalten, auch nach der Prüfung, können sich Schüler einen Anwalt nehmen." Die allererste Beschwerde sollte aber direkt an die Schule gehen. Denn wer möchte schon eine Klausur nachschreiben, die er sich eingeklagt hat?

Nummer zwei der Gründe für ein Anfechten: Wenn die Aufgabenstellung- oder auswahl fehlerhaft war oder der Prüfer fragt Stoff ab, der nie im Unterricht durchgenommen wurde. Aber auch hier gilt: Sofort während der Prüfung muss der Schüler Protest einlegen, nicht erst anschließend.

Nummer drei der Gründe kann nur nach der Prüfung angewendet werden. "Wenn der Prüfer falsch korrigiert hat oder beleidigende Worte zur Korrektur genutzt hat", sagt Nicole Weber. Jeder Schüler hat das Recht in seine Abi-Klausuren einzusehen nach der Benotung. Wenn dann Zweifel aufkommen, sollte der Schüler auch hier zunächst mit der Schule sprechen."nur der letzte Weg sollte zum Anwalt gehen", so Weber.

Vorsicht bei digitalen Spickern!

Der Lehrer hat mir zu Beginn der Klausur das Handy abgenommen. Darf er das?

Ja, das darf er eindeutig. Sagt zumindest das Schulministerium NRW. Denn ein Smartphone oder auch andere internetfähige Geräte in der Klausur gelten als "Täuschungsversuch", so ein Sprecher des Ministeriums. "Deswegen muss sich kein Schüler wundern, wenn der Lehrer zu Beginn der Abitur-Klausur alle Handys einsammelt."

Auch andere hochmoderne, technisch versierte Spicker sind verboten. Genauso, wie der gute alte Zettel im Ärmel, die Notizen auf der Wade oder der Kugelschreiber mit doppeltem Boden.

Was geschieht, wenn ich erwischt werde?

Hier streiten sich die Gelehrten. Im Prinzip kommt es immer auf den Einzelfall des Täuschungsversuchs an, sagt der Sprecher des Schulministeriums. In allen Fällen können Teile oder sogar die gesamte Arbeit mit "ungenügend" benotet werden. Hierbei muss der Prüfer einschätzen, ob es sich um einen kleinen oder großen Täuschungsversuch handelt.

Ich habe geschummelt im Abi und bestanden. Jetzt kann mir niemand mehr meinen Abschluss wegnehmen, oder?

Doch, das Abitur kann auch viele Jahre nach bestandener Prüfung noch aberkannt werden. Eine Verjährungsfrist gibt es nicht. Bestes Beispiel: Karl-Theodor zu Guttenberg. Dem ehemaligen Verteidigungsminister hat die Universität Bayreuth wegen Plagiatsvorwürfen nachträglich den Doktortitel aberkannt.

Nicole Weber betont: "Es gibt keine Verjährungsfrist. Wenn die Behörde, das heißt das Schulministerium oder die Bezirksregierung Arnsberg mitbekommt, dass ein Schüler betrogen hat, kann er das Abitur auch nach Jahren noch aberkannt bekommen."