Luxemburg. Dürfen Telekommunikations-Unternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu zwei Jahre lang aufbewahren? Darüber berät am Dienstag der Europäische Gerichtshof. Die Richter sollen klären, ob die Aufbewahrung von Informationen gegen Rechte auf Privatsphäre und freie Meinung verstößt.
Der Europäische Gerichtshof verhandelt am Dienstag über das europäische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Es sieht vor, dass Telekommunikations-Unternehmen Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, damit Fahnder zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Richter in Luxemburg sollen unter anderem klären, ob die Pflicht zur Aufbewahrung der Informationen mit den Rechten auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung sowie dem Datenschutz vereinbar ist. Im konkreten Fall geht es um Klagen aus Irland und Österreich, die nationalen Gerichte baten den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Die Entscheidung hat aber Bedeutung über die Einzelfälle hinaus. Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt, weil sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition uneins ist. (dpa)