München. Im NSU-Prozess will der geständige Angeklagte Carsten S. nur dann Fragen der Anwälte des ebenfalls Angeklagten Ralf Wohlleben beantworten, wenn dieser dem Gericht Rede und Antwort steht. “Waffengleichheit“ nennt er das. Doch Wohllebens Anwälte lehnen das ab und sprechen von Erpressung.
Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat der Angeklagte Carsten S. für Fragen der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben Bedingungen gestellt. Nur falls Wohlleben so wie er Angaben zu seiner Person und zur Sache mache sowie Nachfragen zulasse, werde sein Mandant den Wohlleben-Verteidigern antworten, sagte der Verteidiger von Carsten S. am Donnerstag. Die Wohlleben-Verteidiger wiesen diese Forderung mit der Aussage, sie ließen sich nicht erpressen, zurück.
Der inzwischen umfassend geständige S. begründete seine Forderung nach einer umfassenden Aussage des früheren NPD-Funktionärs Wohlleben damit, ihm gehe es um eine "Waffengleichheit". Es gehe darum, "dass ich mich nicht nur hier nackig mache, sondern er auch. "
Beate Zschäpe verweigert die Aussage
Bislang sagten in dem Verfahren um die Mordserie des rechtsextremen NSU nur S. sowie der als NSU-Helfer mitangeklagte Holger G. aus. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, Wohlleben und der mitangeklagte André E. verweigerten bisher jede Aussage.
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S. hatte in seinem Geständnis angegeben, im Auftrag Wohllebens für das NSU-Trio eine Pistole besorgt und diese übergeben zu haben. Mit der Waffe sollen die 2011 verstorbenen mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in seiner Mordserie neun Migranten ermordet haben. (afp)