Berlin. Obwohl der NPD Strafzahlungen in Millionenhöhe blühen, sieht die Partei keine Pleite voraus, sagt Parteichef Udo Voigt. Er geht auch nicht von einer Strafe aus. Der Partei werden Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 vorgeworfen.
Trotz drohender Strafzahlungen in Millionenhöhe steht die rechtsextremistische NPD nach eigener Einschätzung nicht vor der Pleite. Dies betonte Parteichef Udo Voigt am Freitag vor der Verhandlung des Berliner Verwaltungsgerichts über eine Strafe von 2,5 Millionen Euro, die der Bundestag verhängt hat. Die Existenz der NPD werde dadurch nicht gefährdet, sagte Voigt. Er räumte aber ein, dass die Partei inzwischen wegen Geldmangels die Gehälter ihrer Vorstände gekürzt hat und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen wurden.
Vogt bestreitet Täuschungsabsicht
Die Parlamentsverwaltung wirft der rechtsextremistischen Partei Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 vor. Ein Urteil wird noch für Freitagnachmittag erwartet.
Voigt sagte, er gehe davon aus, dass die Partei nicht bestraft werde. «Es lag keine Täuschungsabsicht vor, der Bundestag wurde nicht betrogen.» Aus seiner Sicht handele es sich um einen «politisch motivierten Bescheid», der der NPD im Superwahljahr 2009 schaden solle. Inzwischen müsse die Partei nach einem «Nothaushaltsplan» wirtschaften, doch werde kein Insolvenzantrag gestellt.
Der Prozessvertreter der Rechtsextremisten sagte, die Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht seien der «großen Hektik und dem Zeitdruck» geschuldet. In den entscheidenden Wochen vor Fristablauf Ende 2008 habe der regulär zuständige Schatzmeister Erwin Kemna in Untersuchungshaft gesessen; zudem seien notwendige Unterlagen teilweise von der Polizei beschlagnahmt gewesen.
Weiter brachte die Partei zu ihrer Verteidigung vor, dass in der Hektik eine Minute vor Mitternacht offensichtlich ein falscher Bericht eingereicht worden sei. Diese «Loseblattsammlung» sei zudem auch nicht ordnungsgemäß vom beauftragten Wirtschaftsprüfer testiert worden, wie sich nun erwiesen habe. Dieser Einwand wurde jedoch vom Gericht schon vor dem Urteilsspruch als «rechtlich unerheblich» zurückgewiesen.
Mögliche Strafzahlungen auch per Raten
Bei Fehlern im Rechenschaftsbericht sieht das Parteiengesetz Strafzahlungen in doppelter Höhe des Betrags vor, der falsch ausgewiesen ist. Im Fall der NPD kam der Bundestag auf 2.504.799,10 Euro Strafe. 304.832,49 davon verrechnete die Parlamentsverwaltung zunächst mit einer im Februar 2009 fälligen Abschlagszahlung. Letzteres Vorgehen hat das Verwaltungsgericht in einer ersten Entscheidung aber für unrechtmäßig erklärt.
Nach Ansicht von Beobachtern droht der hoch verschuldeten Partei der finanzielle Ruin, sollte der Bundestag recht bekommen. Allerdings machte das Gericht deutlich, dass mögliche Strafzahlungen wie schon in der Vergangenheit auch in Raten beglichen werden könnten.
Der Prozessvertreter des Bundestages, Christian Kirchberg, sagte, im Rechenschaftsbericht 2007 fänden sich «manifeste Fehler». Alle Parteien müssten ordnungsgemäß Rechnung legen, daher seien die Bescheide zu Recht ergangen.
Seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
Die NPD steht seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nach dessen Erkenntnissen hatte sie 2007 etwa 7.200 Mitglieder. Seit 2006 sitzt sie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und seit 2004 im sächsischen Landesparlament.
Anfang des Monats hatte die SPD den Streit über ein NPD-Verbot neu entfacht: Die fünf sozialdemokratischen Landesinnenminister legten eine 92-seitige Sammlung von Zitaten aus NPD-Publikationen vor, die die Verfassungsfeindlichkeit belegen soll. Die Dokumentation soll die Forderung nach einem neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht untermauern.
NPD-Chef Voigt war Ende April vom Berliner Kammergericht wegen Volksverhetzung und rassistischer Beleidigung des Fußballprofis Patrick Owomoyela zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. (ap)