Berlin. NPD-Chef Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Grund war ein Plakat zur Fußball-WM 2006, auf dem farbige Nationalspieler diskriminiert wurden. Voigts Anwalt kündigte Berufung an.

Der Chef der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Volksverhetzung und gemeinschaftlicher Beleidigung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre wurden am Freitag schuldig gesprochen, für die Herstellung eines sogenannten WM-Planers mit rassistischem Inhalt zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich zu sein. Die Mitangeklagten, einer von ihnen einschlägig vorbestraft, erhielten Bewährungsstrafen von sieben und zehn Monaten. Alle drei Angeklagten müssen zudem jeweils 2000 Euro als Bewährungsauflage an die UNICEF zahlen.

NPD-Chef Udo Voigt (m.) auf dem Weg ins Gericht. Foto: ap
NPD-Chef Udo Voigt (m.) auf dem Weg ins Gericht. Foto: ap © AP | AP





Das Gericht sah es als erwiesen an, dass in dem inkriminierten Flugblatt farbige Nationalspieler diskriminiert und verunglimpft wurden. Vor Gericht hatte der NPD-Chef die Vorwürfe bestritten. Mit dem WM-Terminplaner habe man nur das Finanzgebaren im Profifußball anprangern wollen.

Anwalt kündigt Berufung an

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Angeklagten einjährige Haftstrafen auf Bewährung sowie eine Geldauflage von jeweils 3000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für alle drei Männer. Der NPD-Chef nannte das Urteil im Anschluss eine «Farce». Sein Anwalt kündigte Berufung an.

Die Titelseite des WM-Planers hatte neben einem Trikot mit der Nummer 25 den Schriftzug «Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft» gezeigt. Diese Trikotnummer trug damals der dunkelhäutige Fußball-Profi Patrick Owomoyela. Der damalige Nationalspieler und der Deutsche Fußballbund (DFB) hatten Strafantrag und Strafanzeige gestellt.

Bei der rechtlichen Bewertung komme es darauf an, welcher Eindruck beim «unvoreingenommenen Betrachter» erweckt werde, sagte Amtsrichterin Monika Pelcz in ihrer Urteilsbegründung. Sie habe keinen Zweifel, dass Owomoyela an den Pranger gestellt und dadurch zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass farbige Spieler «nichts in der deutschen Nationalelf zu suchen haben».

"Eindeutig rassistisch"

Der Planer sei geeignet gewesen, «den öffentlichen Frieden zu stören und Teile der Bevölkerung zu Willkürmaßnahmen aufzufordern», argumentierte das Gericht. «Diese Darstellung ist eindeutig rassistisch und hat einen herabwürdigenden Charakter. Und darauf kam es den Angeklagten auch an.» Owomoyela sei in seiner Person diffamiert und in seiner Menschenwürde verletzt worden. Aufgrund seiner Hautfarbe sei ihm die »Tauglichkeit als deutscher Nationalspieler abgesprochen worden«.

Hinsichtlich eines zweiten Planers zur Fußball-Weltmeisterschaft wurden die NPD-Funktionäre freigesprochen. Der Inhalt lasse keine »eindeutige Auslegung zu«, hieß es. Der Flyer hatte das Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler mit dem Kommentar «Nationalelf 2010?» gezeigt. In diesem Fall gebe es «zu viele Deutungsvarianten», sagte die Richterin. Personen seien nicht erkennbar. (ddp)


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