Düsseldorf. Der Landtag NRW hat ein Gesetz beschlossen, das die Integrationspolitik schärft. Es soll Flüchtlingen klarere Perspektiven und Chancen geben.

In Nordrhein-Westfalen wird die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen neu geregelt. Der Landtag NRW in Düsseldorf stimmte am Mittwochabend in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP für eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Flüag) (externer Link).

Ziel der Reform ist zum einen eine Reduzierung der Zahl der geduldeten Flüchtlinge im Land. Zudem sollen gut integrierte und geduldete Menschen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Überdies werden die Kostenpauschalen an die Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen erhöht und ausgeweitet.

Flüchtlinge: Gesetz soll auch die Kommunen entlasten

„Mit der Reform des Gesetzes setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanziellen und organisatorischen Entlastung der Kommunen fort“, sagte NRW-Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Die Integrationspolitik in NRW werde so „noch verbindlicher“.

Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche Flüag-Pauschale eingeführt, die zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen unterscheidet. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden monatlich 875 Euro pro Person und kreisfreie Städte monatlich 1125 Euro pro Person. Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro.

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Das Land beteiligt sich darüber hinaus mit Ausgleichszahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.

Minister Stamp bezeichnete es als „wichtiges und herausforderndes Ziel“, die Zahl der geduldeten Flüchtlinge zu senken. „Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen durch eine verbindlichere Integrationspolitik die Anzahl der Geduldeten reduzieren - dazu gehört neben einem effizienten Rückkehrmanagement, die Verbesserung von Bleiberechten, um gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.“ (epd)