Düsseldorf. NRW hat neue Corona-Schutzverordnung. Maskenpflicht in Innenräumen bleibt. Kontaktbeschränkungen entfallen. Gesundheitsminister Laumann warnt.
Auch in NRW gilt ab Samstag ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung allerdings viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der bestehenden Coronaschutzverordnung noch bis zum 2. April 2022. Dazu nutze die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschiedet haben. Das teilte das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am späten Nachmittag mit.
Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für Einrichtungen mit besonderem Risiko wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Gefängnisse wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen. Persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen fallen weg. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen.
Laumann: „Wir alle sehen Ende der Pandemie herbei“
Diverse Zugangsbeschränkungen etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen werden aufgehoben.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärt: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
- Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen sind, entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.
- Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.
- Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien: Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G etc.). Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G, also geimpft, getestet oder genesen, und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G. Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das Infektionsgeschehen werde weiterhin fortlaufend beobachtet und die Erforderlichkeit der jetzt verlängerten Schutzmaßnahmen überprüft, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. Für weitere Schutzmaßnahmen jenseits der in engen Grenzen noch möglichen Grundmaßnahmen bedürfe es ab dem 2. April 2022 eines Landtagsbeschlusses. (red)