Düsseldorf. Mit dem Ende der Herbstferien in NRW rückt auch ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht näher. Welche Regeln Schüler jetzt beachten müssen.

Mit dem Schulstart nach den Herbstferien an diesem Montag rückt in Nordrhein-Westfalen ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht näher. Das Düsseldorfer Schulministerium hatte Anfang Oktober in Aussicht gestellt, dass auf Sitzplätzen im Klassenraum zu Beginn der zweiten Unterrichtswoche - also ab dem 2. November - kein Mund-Nasen-Schutz mehr vorgeschrieben wird.

Diesen müssten Schülerinnen und Schüler dann nur noch im übrigen Gebäude anlegen. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden.

Abschaffung der Maskenpflicht an NRW-Schulen umstritten

Mit Beginn des Unterrichts an diesem Montag stehen als erstes Corona-Tests an. Wer geimpft ist oder einen maximal 48 Stunden alten sogenannten Bürgertest vorlegen kann, ist ausgenommen. Das gilt für Schülerschaft, Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal.

Ab dem zweiten Schultag sollen dann die üblichen Tests bis Weihnachten fortgesetzt werden. Also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen.

Die Landeselternschaft der Gymnasien hatte die geplante Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz begrüßt, andere nannten die Entscheidung aber riskant und mahnten einen vorsichtigen Start nach den Ferien an. Das Schulministerium hatte bei der Ankündigung zum Auslaufen der Maskenpflicht darauf hingewiesen, dass das weitere Infektionsgeschehen in der Pandemie berücksichtigt werde. (dpa)