Düsseldorf. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet zu den Corona-Beschlüssen: Schulen und Kitas bis 14. Februar geschlossen, Homeoffice-Regeln stellt Bund auf.

  • Der Corona-Lockdown wird nach den Beratungen von Bund und Ländern bis zum 14. Februar verschärft.
  • Verschärft werden die Anforderungen an Arbeitgeber: Wo es geht, müssen sie Homeoffice anbieten. Die Regeln dazu stellt das Arbeitsministerium auf, sie sind damit bundesweit gleich.
  • Der strittigste Punkt - die Öffnung von Schulen und Kitas - ist Ländersache: Lange hatten Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten um diesen Punkt gerungen. Auch in NRW sollen Schulen und Kitas bis 14. Februar geschlossen bleiben. Man werde das Infektionsgeschehen aber genau beobachten, kündigte Laschet am Abend an.

Die eigentlich bis 31. Januar befristeten Corona-Maßnahmen sollen mindestens um zwei Wochen bis 14. Februar verlängert werden. Darauf haben sich am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder nach einer mehr als siebenstündigen Marathonsitzung geeinigt.

„Es ist hart, was wir den Menschen noch einmal zumuten“, sagte Merkel. Aber das Vorsorgeprinzip habe Vorrang. Im Anschluss äußerte sich NRW-Ministerpräsident Laschet zu den Gesprächen.

Deutschland habe nun die Chance, das Virus im Keim zu ersticken. Die Erfahrungen aus Italien hätten Deutschland im vergangenen Jahr einen zeitlichen Vorteil gegeben: "Mit dem, was heute in England und Irland passiert haben wir wieder Bilder vor Augen, die uns auch erreichen könnten", mahnte Laschet. Er wies auf die explosionsartige Verbreitung hin - und gab zu Bedenken, dass die Mutation hochansteckend sei.

Lockdown bleibt bis 14. Februar bestehen

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Beim Corona-Gipfel wird wohl auch eine verschärfte Maskenpflicht vereinbart.
Von Julia Emmrich, Tim Braune, Britt-Marie Lakämper und Miguel Sanches

„Ich weiß, viele Menschen sind entnervt“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am späten Abend. Aber man dürfe jetzt „die Erfolge im Kampf gegen die zweite Welle nicht verspielen“.

Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben weiter geschlossen. Auch die verschärften Kontaktbeschränkungen werden fortgesetzt, so dass in der Regel nur Treffen mit maximal einer haushaltsfremden Person erlaubt sind.

Die Bund-Länder-Runde verhängte zudem eine neue Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr. Darunter fallen OP-Masken und der höherwertige FFP2-Schutz. Alltagsmasken aus Stoff sind dort nicht mehr ausreichend. Der Vorstoß ist umstritten, weil medizinische Masken in der Regel teurer sind und deren Verfügbarkeit unklar erscheint.

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Einigung über neue Vorgaben zum Homeoffice

Nach längeren Diskussionen gab es überdies eine Einigung über neue Vorgaben für Arbeitgeber zum Homeoffice. Danach müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern überall dort, wo es betrieblich möglich ist, das Arbeiten von zuhause erlauben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der in die Video-Konferenz zugeschaltet wurde, kündigte eine entsprechende Verordnung an.

Die Verordnungen zum Homeoffice würden direkt vom Bund kommen, länderspezifische Unterschiede werde es in dem Bereich nicht geben, kündigte Laschet an.

Laschet zu Schulen: "Beobachten Infektionsgeschehen genau"

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Heftige Auseinandersetzungen gab es über das weitere Vorgehen in Schulen und Kitas. Kanzlerin Merkel soll sich in emotionalen Worten für die Verlängerung einer möglichst bundesweiten Schließung um 14 Tage stark gemacht haben. Das letzte Wort haben jedoch die Länder.

Auch NRW wird vorerst an der kompletten Aussetzung des Präsenzunterrichts an allen Schulen in bisheriger Form bis 14. Februar festhalten. Mehrere Ministerpräsidenten wiesen in der Sitzung darauf hin, dass wochenlange Schulschließungen insbesondere Kindern schadeten, deren Eltern den ausfallenden Unterricht nicht auffangen könnten.

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Auch die NRW-FDP als Koalitionspartner von Ministerpräsident und CDU-Chef Armin Laschet soll eine pauschale Verlängerung des Schul-Lockdowns kritisch sehen. Laschet verwies darauf, sich noch mit den Nachbarländern sowie den Verbänden abstimmen zu wollen. Am Mittwoch komme das Landeskabinett zusammen, um die Beschlüsse weiter zu beraten.

"Schulen und Kitas haben als erste die Chance, wieder zu öffnen"

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„Wenn es plötzlich etwas anderes möglich machen würde, dann werden wir neu entscheiden“, sagte der neue CDU-Bundesvorsitzende. „Heute ist es nicht möglich.“ Man werde das Infektionsgeschehen weiter genau beobachten, ließ Laschet eine Hintertür offen. Er könne noch kein Signal der Öffnung geben - das sei auch nicht das Ziel der Bund-Länder-Gespräche gewesen. Bis zum 14. Februar sei es aber noch fast einen Monat hin. Man müsse sehen, wie sich die Corona-Zahlen entwickelten.

Auch der "eingeschränkte Pandemiebetrieb" in den Kitas solle bis zum 14. Februar fortgesetzt werden, das Konzept habe sich bewährt, so Laschet.

Der Ministerpräsident zeigte Verständnis für alle, die "genervt" seien und Sehnsucht nach Begegnungen hätten. Schulen und Kitas hätten als erste die Chance, wieder zu öffnen. "Wir müssen bis in den Februar hinein durchhalten", appellierte Laschet.

Sieben-Tage-Inzidenzwert in NRW sinkt weiter

Die Sieben-Tage-Inzidenzen in den nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten sind aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts zufolge weiter rückläufig. Mit Bielefeld lag am Dienstagmorgen eine Stadt über der Grenze von 200 Neuinfektionen binnen sieben Tagen.

Mülheim, der Hochsauerlandkreis und der Kreis Kleve gehören zu den 17 Regionen, in denen der Wert sogar unter 100 liegt.

15-Kilometer-Beschränkung in vier Kreisen aufgehoben

Die 15-Kilometer-Beschränkung in den Kreisen Recklinghausen, Höxter, Minden-Lübbecke und dem Oberbergischen Kreis hat die Landesregierung am späten Montagabend auch formal aufgehoben.

Im Kreis Recklinghausen galt bis einschließlich Montag eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern außerhalb der Kreisgrenze. Diese Regel hat die Landesregierung wieder aufgehoben.
Im Kreis Recklinghausen galt bis einschließlich Montag eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern außerhalb der Kreisgrenze. Diese Regel hat die Landesregierung wieder aufgehoben. © Ralf Rottmann/ Funke Foto Services

Bis Montag durfte man sich in den betroffenen Kreisen nur 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen. Auch von außen war der Zugang begrenzt. Die neue seit Dienstag gültige Regionalverordnung beinhaltet weiter die Möglichkeit, den Bewegungsradius einzugrenzen. Als Kriterium gilt ein besonderes, nicht auf eine bestimmte Einrichtung eingrenzbares Infektionsgeschehen. (mit dpa)

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