Berlin. .

Neue Regelung für Bluttests in Sicht: Nicht mehr der Richter sondern die Polizei soll künftig die Blutentnahme anordnen dürfen. Das will der Bundesrat entscheiden.

Bisher kann nur ein Richter Bluttests bei Alkohol- oder Drogensündern anordnen. Heute will sich der Bundesrat dafür aussprechen, diesen sogenannten Richtervorbehalt zu kippen. Das bestätigte NRW-Bundesratsministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) in Berlin.

Nach einem Antrag aus Niedersachsen soll die Polizei über die Blutentnahme selbst entscheiden dürfen. Schwall-Düren erwartet eine breite Mehrheit für die Initiative. Nach Analyse der nordrhein-westfälischen Regierung hat sich der Vorbehalt nicht bewährt und als „Farce“ entpuppt, weil insbesondere abends oder an Wochenenden oft kein Richter zur Verfügung stehe.

Der Richtervorbehalt ist nicht zufällig vorgeschrieben. Er beruht auf einem Grundrecht: der körperlichen Unversehrtheit. Eine Blutprobe ist nach der Rechtsprechung des Karlsruher Verfassungsgerichts ein Eingriff – daher der Richtervorbehalt.