Berlin. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern fordern von der Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzentwurf zum Datenschutz von Beschäftigten vorzulegen. Der Trend zur heimlichen Überwachung nehme bei Arbeitgebern bundesweit zu.
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern verlangen ein neues Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern. Der Trend zur heimlichen Überwachung nehme bei Arbeitgebern bundesweit zu, erklärten die Datenschützer am Freitag nach ihrer Frühjahrskonferenz in Berlin. Die Regierung sei jahrelang untätig gewesen.
Das neue Gesetz müsse für Beschäftigte der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes gelten, fordern die Datenschutzbeauftragten. Eindeutig und restriktiv müsse festgelegt werden, welche Kommunikationsdaten zu Verhaltens- und Leistungskontrollen eingesetzt werden dürfen. Besonderer Festlegung bedürfe die Erhebung von Gesundheitsdaten, wie etwa Drogen-Screenings. Auch solle festgelegt werden, welcher Personenkreis Auswertungen durchführen dürfe.
Ab einem gewissen Verfahrensstand müsste gegebenenfalls die Beteiligung von Mitarbeitervertretungen oder Datenschutzbeauftragten geregelt werden. Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte seien immer dann umfassend zu beteiligen, wenn es um Personaldaten gehe.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz nannte die gegenwärtige Rechtslage in der «Frankfurter Rundschau» vom Freitag «unübersichtlich und lückenhaft». Er kündigte an, noch in dieser Legislaturperiode Eckpunkte für ein eigenständiges «Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz» vorzulegen. (ap)