Karlsruhe. Die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission im Kosovo ist rechtens. Die Linke scheiterte mit einer Klage gegen den Einsatz der Bundeswehr vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Engagement auf dem Balkan sei auch nach der Unabhängigkeit des Landes mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Bundestagsfraktion der Linken ist mit ihrer Klage gegen den Bundeswehreinsatz im Kosovo vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Auch nach der Unabhängigkeitserklärung des Landes ist die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission im Kosovo rechtens. Mit dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verwarf das Verfassungsgericht eine Klage der Linksfraktion einstimmig.

Die Partei vertrat die Auffassung, dass nach der Unabhängigkeitserklärung im vergangenen Jahr und der Anerkennung des Kosovos durch die Bundesrepublik eine neue politische Situation entstanden sei. Deshalb hätte die Große Koalition erneut die Zustimmung des Parlamentes für die Beteiligung der Bundeswehr an der KFOR-Mission einholen müssen.

Der Zweite Senat stellte dagegen fest, dass eine erneute Zustimmung nur erforderlich sei, wenn tatsächliche oder rechtliche Umstände wegfielen, die Bedingung des Einsatzes gewesen seien. Seien die Änderungen der Voraussetzungen offensichtlich, seien frühere Parlamentsbestimmungen wirkungslos.

UN-Mandat gilt bis heute

In Zweifelsfällen verliere der Zustimmungsbeschluss seine Wirkung aber nicht automatisch. In solchen Zweifelsfällen habe das Parlament die Möglichkeit des Rückholrechts. Das heißt, es könne den Einsatz förmlich beenden.

Im Falle des Kosovo-Einsatzes habe die einseitige Loslösung des Landes von Serbien das Einsatzmandat «nicht in evidenter Weise entfallen lassen». Das UN-Mandat für den Kosovo-Einsatz sei bis heute nicht entfallen, sondern unbefristet in Kraft, stellten die Richter fest. Die Bundeswehr ist auch zehn Jahre nach Ende des Kosovo-Krieges mit mehr als 2.000 Soldaten präsent.

Linke bedauert Karlsruher Entscheidung

Die Linke reagierte mit Bedauern auf den Spruch aus Karlsruhe. Man bleibe aber bei der Bewertung, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung und die Anerkennung durch die Bundesregierung die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundeswehreinsatzes «derart deutlich verändert haben, dass der Bundeswehreinsatz als neuer Einsatz zu werten gewesen wäre, der weder vom UNO-Mandat noch vom ursprünglichen Zustimmungsbeschluss des Bundestages gedeckt war», hieß es in einer Mitteilung. (ap)