Karlsruhe. Mit ihrer harten Gangart im BND-Untersuchungsausschuss hat die Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Demnach hätte die Regierung dem Ausschuss nicht Unterlagen und Informationen verweigern dürfen.
Die Bundesregierung hat mit ihrem restriktiven Vorgehen im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der am Donnerstag veröffentlichte Beschluss bezieht sich konkret auf die Ausschussarbeit zur Aufklärung der Hintergründe der Verschleppung deutscher Staatsbürger.
Die Regierung habe durch die Beschränkung von Aussagegenehmigungen für bestimmte Zeugen und durch die Weigerung, bestimmte angeforderte Akten vorzulegen, «das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestages verletzt», entschieden die Karlsruher Richter. Eine Organklage der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und der Linken hatte damit überwiegend Erfolg.
Das Verfassungsgericht rügte, dass die Bundesregierung sich zur Begründung der Informationsbeschränkungen pauschal auf «Gründe des Staatswohls» und einen «Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung» berufen habe. Dies genüge aber «in keinem Fall», betonte der Zweite Senat.
Ströbele: Schwere Niederlage der Bundesregierung
Die Linke verlangte nach der Karlsruher Entscheidung, den BND-Untersuchungsausschuss wieder einzusetzen. «Durch diesen Richterspruch werden wir Zugang zu vielen Akten und Zeugen erhalten, die uns bisher von der Bundesregierung vorenthalten worden sind», gab Linke-Rechtsexperte Wolfgang Neskovic in der «Frankfurter Rundschau» zu bedenken.
Der Obmann der Grünen im Ausschuss, Hans-Christian Ströbele, wertete den Beschluss als «schwere Niederlage der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD». Diese hätten sich «verstockt der gebotenen umfassenden Aufklärung von Regierungsversagen widersetzt».
Der 2006 eingesetzte Ausschuss sollte die Arbeit von BND-Agenten zur Zeit des Irak-Kriegs, mutmaßliche CIA-Gefangenenflüge über Deutschland und die Verschleppung deutscher Staatsbürger beleuchten. Im Zentrum standen zunächst die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri durch die CIA und das Schicksal des langjährigen Guantanamo-Häftlings und Bremer Türken Murat Kurnaz, schließlich auch der Fall des von US-Soldaten verschleppten Deutsch-Ägypters Abdul-Halim Khafagy. (ddp)