Berlin. .
Hartz-IV-Bezieher müssen mitsparen. Das Sparpaket der Bundesregierung sieht vor, dass ihnen das Elterngeld, bislang immerhin bis zu 14 Monate lang 300 Euro, gestrichen wird. Außerdem werden sie künftig nicht mehr rentenversichert.
Die Bundesregierung hat Einschnitte beim Elterngeld beschlossen. Das geht aus der Liste der Sparbeschlüsse hervor, die am Montag zum Abschluss der Kabinettsklausur vorgelegt wurde. Danach wird das Elterngeld für Hartz-IV-Familien abgeschafft. Sie erhalten bislang bis zu 300 Euro für maximal 14 Monate.
Nur leichte Kürzungen wurden dagegen für Besserverdienende beschlossen. Die Lohnersatzrate für Mütter oder Väter, die vor der Babypause mehr als 1.240 Euro netto verdient haben, soll von 67 auf 65 Prozent sinken. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleibt der Liste zufolge aber erhalten.
Hartz-IV-Empfänger werden künftig zudem nicht mehr rentenversichert. Der auf zwei Jahre befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II soll wegfallen. Bisher erhalten Alleinstehende im ersten Jahr bis zu 160 Euro im Monat, Verheiratete bis zu 320 Euro, im zweiten Jahr halbieren sich die Beträge. Die Notwendigkeit dieses Zuschlags sei überholt, heißt es in dem Papier.
Die Bundesagentur für Arbeit soll mehr Ermessensspielraum bekommen und künftig verstärkt selbst über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente entscheiden können. Dazu sollen Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, der 2009 wegen der hohen Energiekosten eingeführt worden war, wird wieder abgeschafft. (apn)