Mannheim. .

Nach fünf Jahren Haft ist der Holocaust-Leugner Ernst Zündel wieder frei. Der 69-Jährige war wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er die Auschwitz-Lüge auf seiner Internetseite verbreitet hatte. Die Haftstrafe für den österreichischen Holocaust-Leugner Honsik wurde derweil reduziert.

Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist nach Verbüßung von fünf Jahren Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 69-Jährige habe das Gefängnis am Montagmorgen verlassen, sagte ein Sprecher der Justizvollzuganstalt Mannheim auf ddp-Anfrage.

Das Mannheimer Landgericht hatte Zündel im Februar 2007 wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt saß Zündel bereits knapp zwei Jahre hinter Gittern. Er war im März 2005 aus Kanada nach Deutschland ausgeliefert worden, da er dort als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurde.

Höchstmögliche Strafe

Ihm wurde vorgeworfen, von Kanada und den USA aus über seine Internetseite und in seinen „Germania“-Rundbriefen die Auschwitz-Lüge verbreitet zu haben. Damit habe er den Massenmord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet, hieß es in dem Urteil. Mit der fünfjährigen Haftstrafe hatte das Gericht die höchstmögliche Strafe für den Vorwurf der Volksverhetzung verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil bestätigt.

Zündels Verteidigerin, Sylvia Stolz, hatte im Prozess ebenfalls den Holocaust geleugnet und den Hitler-Gruß gezeigt. Sie erhielt dafür 2008 drei Jahre und drei Monate Haft.

Haftstrafe für österreichischen Holocaust-Leugner reduziert

Der österreichische Holocaust-Leugner Gerd Honsik hat in einem Berufungsverfahren die Verringerung seiner Haftstrafe von fünf auf vier Jahre erstritten. Das Oberlandesgericht Wien entschied am Montag, dass das im vergangenen April in erster Instanz verhängte Strafmaß zu hoch gewesen sei. Honsik war für schuldig befunden worden, den Holocaust und die Existenz der Gaskammern in verschiedenen zwischen 1987 bis 2003 erschienenen Publikationen erneut geleugnet zu haben.

Honsik war wegen fortgesetzter Leugnung des Holocausts bereits im Jahr 1992 in Österreich zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Allerdings setzte er sich damals nach Spanien ab, wo er 15 Jahre lang unbehelligt lebte. Erst im Sommer 2007 wurde er auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Österreich ausgeliefert. Ein Wiener Berufungsgericht hatte das Urteil Ende 2007 bestätigt, Honsik musste die Strafe antreten. Den neuen Prozess strengte die Justiz an, weil Honsik auch in Spanien seine Ansichten weiter verbreitete. (ddp/afp)