Berlin. Der Bundestag hat grünes Licht für die Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz gegeben. Danach dürfen die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Jetzt muss aber auch noch der Bundesrat zustimmen, und zwar ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.





Der Bundestag hat grünes Licht für die Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz gegeben. Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss das Parlament am Freitag in Berlin mehrere dafür notwendige Verfassungsänderungen. Zugleich soll künftig ein neu zu schaffender Stabilitätsrat als Schuldenfrühwarnsystem die Haushaltsführung von Bund und Ländern kontrollieren.

Für die Grundgesetzänderung war eine Zustimmung von mindestens 408 Abgeordneten notwendig. Mit Ja votierten 418 Parlamentarier, 109 lehnten die Verfassungsänderungen ab. Es gab 48 Enthaltungen.

Die Neuregelungen sehen vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Dafür sollen die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich erhalten.

Der Bund soll sich künftig bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen - hier gilt die Regelung bereits ab 2016. Verbunden mit der Schuldenaufnahme wird erstmals ein verbindlicher Rückzahlungsplan.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Juni mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission II befassen. Auch hier ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, um die Regelungen zur Schuldenbremse ins Grundgesetz aufzunehmen. (ddp)

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