Berlin. .

Wenn gefährliche Sexual- und Gewalttäter künftig aus der Haft entlassen werden, sollen sie mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Das Bundesjustizministerium will dafür nun das notwendige Gesetz auf den Weg bringen.

Aus der Sicherungsverwahrung entlassene gefährliche Sexual- und Gewalttäter sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums mit einer elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Wenn solche gefährliche Täter freigelassen werden, „müssen sie im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) am Donnerstagabend in den ARD-“Tagesthemen“. Mit Hilfe der elektronischen Überwachung könne satellitengestützt kontrolliert werden, ob die Auflagen etwa zu Aufenthaltsverboten eingehalten würden. Dafür sollten nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werde kommende Woche mit Ländervertretern zusammenkommen, um über präventive Maßnahmen bis zur Einführung der Fußfessel zu beraten, sagte Stadler.

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte unterdessen ihr Reformkonzept zur Sicherungsverwahrung. „Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben - an dem Urteil kann nichts mehr geändert werden“, erklärte sie am Donnerstagabend in Berlin. „Mein Konzept, das nur für künftige Fälle gilt, schafft mehr Rechtssicherheit und damit auch mehr Sicherheit für die Menschen vor gefährlichen Straftätern.“ Die nachträgliche Sicherungsverwahrung werde dadurch überflüssig, sagte die FDP-Politikerin.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Zuvor hatten sich die Justiz- und Innenminister der unionsregierten Länder in einem Positionspapier gegen die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsvewahrung gewandt.

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung wird durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2009 erforderlich. Die Straßburger Richter entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Bis zum Jahr 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben.

Nach der Reform von 1998 wurden zahlreiche zuvor angeordnete Sicherungsverwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das sogenannte Rückwirkungsverbot verstieß. Demnach darf niemand wegen eines Gesetzes verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht bestand. Auf Grundlage des Straßburger Urteils müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten. (afp)