Berlin. Drei Angehörige einer linksextremistischen Vereinigung sind in Berlin zu Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie hatten im Juli 2007 versucht, Brandanschläge auf Lastwagen der Bundeswehr zu verüben. Die Verurteilten kündigten Revision an.

Wegen eines Brandanschlags auf Bundeswehrfahrzeuge hat das Kammergericht Berlin am Freitag drei Angehörige der linksextremistischen Gruppierung «militante gruppe» (mg) zu Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 37- bis 48-jährigen Angeklagten im Juli 2007 versucht hatten, drei Lastwagen der Bundeswehr in Brandenburg/Havel in Brand zu setzen. Die Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung verurteilt.

Proteste linker Gruppen vor dem Gericht

Der Angeklagte Axel H. (rechts) vor Beginn der Urteilsverkündung. Foto: ddp
Der Angeklagte Axel H. (rechts) vor Beginn der Urteilsverkündung. Foto: ddp © ddp

Nur durch das rechtzeitige Einschreiten der Polizisten war damals ein Ausbreiten des Feuers verhindert worden. Die Angeklagten wurden nach wochenlanger Observation im Anschluss an den Anschlagsversuch festgenommen. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung wollte einen Freispruch erwirken, hatte allerdings demonstrativ auf ihr Plädoyer verzichtet. Sie kündigte Revision an.

Die Urteilsverkündung wurde von Protestaktionen linker Gruppen vor dem Gerichtsgebäude begleitet, welche sich lautstark für die Abschaffung des sogenannten Terrorismusparagrafen aussprachen. Aus Sicherheitsgründen hatte der Prozess in einem Hochsicherheitssaal im Landgericht Berlin stattgefunden. Wie zu Prozessauftakt mussten sich die Zuschauer aufwendigen Kontrollen unterziehen. Die für 12.00 Uhr geplante Urteilsverkündung verzögerte sich daher mehr als eine Stunde.

"Kampf für eine kommunistische Weltordnung"

Der Vorsitzende Richter Josef Hoch sprach von einer «gemeingefährlichen Anschlagsserie», die von der mg im «Kampf für eine kommunistische Weltordnung» verübt worden sei. Die «militante Gruppe» sei zum Tatzeitpunkt die «aktivste und gefährlichste linksextremistischste Gruppe» in Deutschland gewesen. Seit Gründung 2001 bis zur Festnahme der Angeklagten im Juli 2007 seien mindestens 25 Anschläge mit einem Gesamtschaden von 840 000 Euro begangen worden, befand das Gericht. Im Juli dieses Jahres erklärte die Gruppierung öffentlich ihre Auflösung.

Die Angeklagten Oliver R. (links), Florian L. (Mitte) und Axel H. (rechts) mit ihren Rechtsanwälten. Foto: ddp
Die Angeklagten Oliver R. (links), Florian L. (Mitte) und Axel H. (rechts) mit ihren Rechtsanwälten. Foto: ddp © ddp

Die Angeklagten hatten sich dem Gericht zufolge «in Kenntnis dieser Taten» der Gruppe angeschlossen. Danach waren der 48-jährige Angeklagte seit 2005, die Mitangeklagten seit Anfang 2006 in der Organisation aktiv. Der Richter sprach von einer eindeutigen Beweislage, die keinen Zweifel an der Mitgliedschaft der drei Angeklagten in der kriminellen Vereinigung aufkommen lasse.

«In ihrem Bestreben, durch einen militanten Kampf die demokratische Grundordnung zu stürzen», hätten sie beschlossen, den Brandanschlag auf die Bundeswehrlaster zu verüben. Die Tat sei präzise geplant und gründlich vorbereitet gewesen, urteilte das Gericht.

Die Angeklagten schwiegen

Der Anschlag wurde auf einem Firmengelände in Brandenburg/Havel verübt, auf dem Bundeswehr-Lastwagen instand gesetzt wurden. Während der 37-jährige Angeklagte die Brandsätze zusammenbaute, habe der 48-Jährige einen Mietwagen für die Fahrt nach Brandenburg geordert. Während der Älteste im Wagen sitzen blieb, hätten sich die beiden Mitangeklagten zum Grundstück begeben, den Zaun überklettert und die Brandsätze an den Fahrzeugen angebracht. Beamten gelang es, die Zünder rechtzeitig zu entfernen. Anschließend erfolgte der Zugriff.

Die Verteidigung hatte in dem Prozess argumentiert, dass man die Angeklagten »zwar in strafrechtlicher Hinsicht« für schuldig halten könne, einen versuchten Brandanschlag verübt zu haben. Stichhaltige Belege, dass sie Mitglieder der mg waren, gebe es allerdings nicht, sagte Rechtsanwalt Olaf Franke. In dem seit über einem Jahr laufenden Verfahren schwiegen die Angeklagten zu den Vorwürfen. In einer »politischen Erklärung« hatte der 48-Jährige zu Prozessauftakt «Sabotage als ein Teil des Rechts auf Widerstand gegen den Krieg» bezeichnet. (ddp)