Düsseldorf. Rund ein Viertel der NRW-Städte hat in jüngster Zeit die Grundsteuer erhöht. Das geht aus einer Auswertung des Statistischen Landesamts hervor.
Das betrifft nicht nur Immobilieneigentümer, sondern in vielen Fällen auch Mieter und Gewerbetreibende: Rund ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat in jüngster Zeit die Grundsteuer erhöht. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Auswertung des Statistischen Landesamtes für die Zeit Juli 2022 und Juni 2023 hervor.
Demnach lagen die sogenannten Hebesätze - das sind die Stellschrauben bei dieser Steuer - in 104 Kommunen über dem Wert des Vorjahres. In 287 Kommunen - und damit fast drei Viertel der Kommunen - waren die Hebesätze aber unverändert. Die Statistiker ermittelten fünf Kommunen in NRW, in dem die Hebesätze zum 30. Juni 2023 sogar gesunken sind.
Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen, mit der sie unter anderem etwa Schulen und Kindergärten oder auch Straßen und Spielplätze finanzieren.
Der Städte- und Gemeindebund NRW verwies auf die Finanznot der Kommunen. „Die Städte und Gemeinden fahren seit Jahren auf Verschleiß und bekommen nicht die Anteile aus den Steuereinnahmen, die sie eigentlich brauchen, um die wachsende Zahl von Aufgaben zu bewältigen. Klimaanpassung und Wärmewende, Digitalisierung, Bildung und Ganztag, Jugendhilfe, wachsende Sozialausgaben oder die Versorgung von Geflüchteten, all das muss finanziert werden“, sagte Verbandspräsident Christoph Landscheidt der dpa. Das Gesetz verpflichte die Kämmerer dazu, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Da bleibe vielen nichts anderes übrig, als freiwillige Leistungen zu kürzen oder die Grundsteuer zu erhöhen.
Mieter werden Erhöhung „zu spüren bekommen“
Der Deutsche Mieterbund fordert seit langem die Streichung der Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Nebenkosten. „Da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkostenvereinbarung zu 100 Prozent auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wird, werden Mieterinnen und Mieter die Erhöhung der Grundsteuer mit der nächsten Nebenkostenabrechnung zu spüren bekommen“, sagte eine Sprecherin der dpa. Sie verwies dabei auf Zeitspannen: Über das Abrechnungsjahr 2024 etwa habe der Vermieter bis Ende 2025 Zeit abzurechnen. Mögliche Erhöhungen im Jahr 2024 spürten die Mieterinnen und Mieter in der Regel also mit der Abrechnung über 2024, die sie 2025 erreichen werde.
Der Bund der Steuerzahler NRW verwies darauf, dass eine Erhöhung der Grundsteuer auch Gewerbetreibende entweder direkt oder als Mieter betreffe. Er geht davon aus, dass auch im laufenden Jahr viele Kommunen die Grundsteuer erhöhen werden. Die ab 2025 geltende neue Grundsteuer nach der grundlegenden Reform könnte dabei auch eine Rolle spielen.
In der Auswertung des Statistischen Landesamtes zu den Hebesätzen der Kommunen bei der sogenannten Grundsteuer B sind die Agrar- und Forstflächen nicht berücksichtigt. (dpa)