Immer mehr Verfahren wegen Kindesmissbrauchs beschäftigen die Sicherheitsbehörden in NRW. Die Mehrheit der Hinweise kommt aus den USA.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch haben die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden immer mehr Fälle zu bearbeiten. Im Jahr 2021 habe es 4046 Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige gegeben, 2022 seien es 8713 gewesen, sagte der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (Zac) bei der Staatsanwaltschaft Köln der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Die Fälle haben sich also mehr als verdoppelt.“
Noch dramatischer sei die Steigerung bei den Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige. „Da hatten wir 346 Verfahren im Jahr 2021; im Jahr 2022 hatten wir 2156 Verfahren – das hat sich also mehr als versechsfacht. Das ist schon deutlich und uns eine Verpflichtung, mit genau dieser Intensität die Ermittlungen fortzuführen“, sagte Hartmann.
Kindesmissbrauch: meisten Hinweise auf die Täter aus den USA
Der Experte erklärt den enormen Anstieg der Verfahren mit einer verbesserten Organisation der Strafverfolgungsbehörden – etwa der Einrichtung einer Taskforce bei der Zac NRW, wodurch viel mehr Fälle aus dem sogenannten Dunkelfeld aufgeklärt werden könnten. „Die Ermittlungsmechanismen sind sowohl bei uns als auch bei der Polizei und den örtlichen Staatsanwaltschaften viel effektiver geworden“, sagte Hartmann.
Lesen Sie auch: Kindesmissbrauch: Polizei Essen durchsucht 22 Wohnungen
Trotz des personellen und technischen Ausbaus erhalten die deutschen Strafverfolgungsbehörden die mit Anstand meisten Hinweise auf die Täter aus den USA. „Das liegt daran, dass der größte Teil der Internetservices in der Hand US-amerikanischer Unternehmen ist“, sagte Hartmann. „Täter laden etwa entsprechende Bilder bei Microsoft, Google oder Amazon in eine Cloud. In den USA werden diese Clouds regelmäßig nach kinderpornografischen Bildern gefiltert.“ Sobald es Verdachtsfälle gebe, würden diese von den Unternehmen an die US-Behörden gemeldet.
Die Zac NRW hat sich als bundesweit größte Cybercrime-Einheit der Justiz etabliert. Ihr obliegt die Verfahrensführung in herausgehobenen Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität. (mid/AFP)