Düsseldorf. NRW hat die Corona-Schutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung verlängert. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 30. November.

In Nordrhein-Westfalen bleibt es unverändert bei den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das Land verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert um weitere vier Wochen bis zum 30. November, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. In Innenräumen gelte auch weiterhin keine generelle Maskenpflicht - auch nicht für Schulen und Kitas.

Empfehlung zum Tragen einer Maske in Schulen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wies zugleich darauf hin, dass es im Falle der Schulen bei der Empfehlung bleibe, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen – also etwa Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose – sei das Anlegen einer medizinischen Maske in Innenräumen nach wie vor verpflichtend.

Das Land verzichte „aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehens“ auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen. Es seien aber alle Bürger zu einem „verantwortlichen Selbstschutz“ ausgerufen, betonte Laumann. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Impfstatus.

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Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Zutritt nur mit negativem Test

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur von Besuchern mit aktuellem negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften könne für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden, hieß es. Gleiches gelte für Justizvollzugsanstalten und ähnliche Häuser.

Corona-Regeln NRW: Bei positivem Corona-Test zehn Tage in Isolation

Wer positiv getestet ist, muss weiterhin grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiter ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Ein selbst gemachter Test reicht nicht aus. Das Freitesten bleibt den Angaben zufolge nach den bundesrechtlichen Regelungen kostenlos. (dpa)