Düsseldorf. . Mehrere Gesundheitsminister fordern vom Bund, die Corona-Übergangsregeln bis Mai zu verlängern. Laumann auch für Beibehalten von Quarantäne.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will nicht dem Beispiel europäischer Nachbarländer folgen, die auf Corona-Quarantäneregeln verzichten. Wenn nach dem Wegfall vieler Schutzmaßnahmen in Folge des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes auch noch Infizierte überall hingehen dürften, gebe es „kein Halten mehr“, warnte er am Freitag im „Morgenecho“ von WDR 5. Dies würde angesichts der derzeit kursierenden besonders ansteckenden Virusvariante noch größere Probleme im privaten und beruflichen Bereich nach sich ziehen.

Er halte die Isolationsfrist von sieben Tagen für „das richtige Maß“, sagte Laumann. Auch wenn er aus eigener Erfahrung wisse, „dass das Freitesten nach sieben Tagen nicht immer klappt“. Dann bestehe eben immer noch ein Risiko für Andere. „Wenn man eine schwere Grippe hat, geht man ja auch nicht unbedingt zur Arbeit, um alle Kollegen anzustecken.“

Gesundheitsminister fordern Verlängern der Corona-Maßnahmen bis Mai

Die Landesregierung hatte mit ihrer jüngsten Corona-Schutzverordnung vor einer Woche eine Übergangsfrist genutzt, um bis zum 2. April weiterhin einige Masken-Auflagen und Zugangsbeschränkungen aufrechtzuerhalten. In der nächsten Woche werde die Regierung analysieren, wie es weitergehe, sagte der Gesundheitsminister.

Angesichts der Rekordinfektionszahlen fordern die Gesundheitsminister von fünf Bundesländern eine Verlängerung der noch bis 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen. Das würde den Ländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte Laumann am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Flickenteppich bei Hotspot-Regeln vermeiden

Zugleich forderte Laumann mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfinde.

In dem WDR-Interview sagte Laumann, die Bundesregierung habe den Ländern „Riesen-Auflagen“ gemacht, um danach noch weitergehende Schutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können. Viele Fragen seien offen - etwa ob die Landtage mehrere Orte gleichzeitig zu Hotspots erklären könnten und was die konkreten Voraussetzungen seien. Dies werde von Experten derzeit als nicht rechtssicher angesehen, mahnte Laumann. Der Bund müsse das Infektionsschutzgesetz nachbessern. „Auf der aktuellen Rechtsgrundlage können wir Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht schnell genug und rechtssicher umsetzen“, kritisierte Laumann.

Laumann: "Maske in Innenräumen ist richtig"

Der Landtag in Schwerin hatte am Donnerstag alle sechs Landkreise Mecklenburg-Vorpommern und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft. Damit gelten dort wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen über die Übergangsfrist hinaus. Der Landtag NRW in Düsseldorf hatte hingegen am Mittwoch einen Eilantrag der Grünen abgelehnt, ganz NRW zum Corona-Hotspot zu erklären.

Ein Kriterium für eine solche Ausnahme-Regelung ist die Überlastung des Gesundheitswesens. Er glaube nicht, dass die mit knapp 500 Corona-Patienten auf den Intensivstationen des Landes gegeben sei, sagte Laumann. Es dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, dass täglich immer noch rund 300 Menschen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Virus sterben. „Man darf nicht vergessen, dass diese Krankheit für einige Menschen nach wie vor einen schlimmen Verlauf hat“, mahnte der Gesundheitsminister. „Ich glaube, dass die Maske in Innenräumen richtig ist.“ (dpa)