Berlin. Die Ampel-Koalition zieht das Aus von Öl- und Gasheizungen vor. Bauministerin Klara Geywitz verspricht Zuschüsse – und hat Bedenken.

Öl- und Gasheizungen stehen ein Jahr früher als bisher geplant vor dem Aus. Im Zuge des Entlastungspakets hat sich die Ampelkoalition darauf verständigt, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Für bestehende Heizungen ist kein Verbot geplant, allerdings sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Anreize erhalten, diese auszutauschen. Künftig setzt die Regierung darauf, dass verstärkt Wärmepumpen eingesetzt werden.

Heizung: Bauministerin Geywitz kündigt Zuschüsse an

Ob das Vorhaben allerdings umsetzbar ist, daran gibt es selbst innerhalb der Ampel-Koalition Zweifel. „Wärmepumpen sind die Technologie der Zukunft, aber wir müssen uns auch ehrlich machen. Noch fehlt es an genügend Fachkräften für den flächendeckenden Einbau von Wärmepumpen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) unserer Redaktion. Entsprechend sei der Beschluss „ambitioniert“.

Für den Austausch der Gaskessel versprach die Bauministerin Zuschüsse. „Wer schon lange in seinem Haus wohnt, zum Beispiel eine Rentnerin oder Geringverdiener, und mit schmalem Einkommen noch den über 20 Jahre alten Gaskessel laufen lassen muss, den werden wir nicht alleinlassen. Solche Härtefälle müssen bezuschusst werden“, sagte die SPD-Politikerin.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) warnt vor dem Fachkräftemangel beim Wärmepumpen-Einbau.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) warnt vor dem Fachkräftemangel beim Wärmepumpen-Einbau. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Wärmepumpen: Eigentümerverband Haus und Grund ist skeptisch

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund ist skeptisch. „Theoretisch ist es ein guter Ansatz, dass jede neue Heizung mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. In der Praxis wird es aber in den nächsten Jahren nicht zu machen sein“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke unserer Redaktion.

Dennoch begrüßte Warnecke die geplanten Entlastungsmaßnahmen. Diese würden zielgerichtet helfen. „Die Herkulesaufgabe der nächsten Monate wird es sein, bei der beschleunigten Energiewende im Gebäudebestand niemanden zu überfordern“, sagte Warnecke.

Ein schneller Umstieg auf Wärmepumpen sei aber nur machbar, wenn die Industrie die notwendigen Technologien liefern und das Handwerk kurzfristig Fachpersonal bereitstellen könne.

Die Bundesregierung setzt auf den Einsatz von Wärmepumpen.
Die Bundesregierung setzt auf den Einsatz von Wärmepumpen. © dpa-tmn | Daniel Maurer

Mieterbundspräsident fordert Hilfen für Mieter in unsanierten Gebäuden

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, erwartet nun eine „enorme Nachfrage“ nach Wärmepumpen. „Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird mittelfristig für Mieterinnen und Mieter durch die Mengeneffekte günstiger werden“, sagte ­Siebenkotten unserer Redaktion.

Die 300 Euro an Steuerbonus hält Siebenkotten nicht für ausreichend. „300 Euro werden nicht ausreichen, um die explodierenden Energiekosten abzufedern“, sagte der Mieterbundpräsident. Bei den meisten würden durch die Verrechnung mit der Einkommenssteuer deutlich weniger als 300 Euro ankommen.

Regierung will Sanierung vorantreiben

Die Ampel-Koalition sieht bei Wohngebäuden einen Hebel darin, um viel Energie einzusparen. Bisher macht der Gebäudesektor 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland aus. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP daher bereits darauf verständigt, dass ab 2025 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Bisher galt, dass der Einbau von neuen Ölkesseln ab 2026 nicht mehr erlaubt ist, Gasheizungen betraf diese Regelung aber nicht.

Mit dem Entlastungsverbot wird nun das De-facto-Verbot für die klassischen fossilen Heizformen aber vorgezogen. Zugleich setzt die Ampel-Koalition darauf, Gebäude zu sanieren. Angefangen werden soll dabei bei den besonders maroden Gebäuden mit den Energieeffizienzklassen G und H.

Mieterbundpräsident Lukas Siebenkotten warnt dabei vor einer Überforderung der Mieter. „In besonders schlecht sanierten Gebäuden wohnen meist diejenigen, die am wenigsten Einkommen zur Verfügung haben und unter den höchsten Energiekosten leiden“, sagte Siebenkotten. Die Mieter müssten vor hohen Kosten im Zuge der Sanierung geschützt werden: „Entscheid ist dabei, die Energie- und Heizkosten der Mieter erheblich zu senken und Warmmietenneutralität bei Modernisierungen zu erreichen.“

Teilwarmmiete soll geprüft werden

Ebenfalls in das Entlastungspapier der Koalition hat es die Prüfung der Teilwarmmiete geschafft, die bereits im Koalitionsvertrag steht. Das Projekt – ein Wunsch der FDP – ist umstritten. Es besagt, dass der Vermieter eine gewisse Temperatur, zum Beispiel 20 Grad, bereitstellen muss. Heizt der Mieter über diesen Betrag, beispielsweise auf 22 Grad Raumtemperatur, kommt er für die Differenz – im Beispiel also die Kosten für die zusätzlichen zwei Grad – auf.

Vorbild dieses Modells ist Schweden. Es soll das sogenannte „Vermieter-Mieter-Dilemma“ auflösen. Vermieter haben bisweilen wenig Anreize, ihre Gebäude zu sanieren, da die Mieter die Kosten für den Strom tragen. Die Mieter wiederum können die Gebäudedämmung nicht beeinflussen. Mit der Teilwarmmiete wird für Vermieter ein Anreiz geschaffen, ihre Gebäude zu sanieren – um so Energiekosten zu sparen. Allerdings ist das Modell mit enormen Hürden verbunden, etwa der Ausstattung entsprechender Messgeräte.

Im Entlastungspaket haben SPD, Grüne und FPD nun festgehalten, im Zuge einer solchen Reform besondere Vorkehrungen für Mieterinnen und Mieter zu prüfen, die in schlecht sanierten Gebäuden wohnen. Denn sie wären nach einer Sanierung von entsprechend steigenden Mietpreisen betroffen.

KfW 55 soll Standard werden

Geeinigt hat sich die Koalition auch bei einem besonders umstrittenen Thema: dem Standard für neue Gebäude. Als im Januar das Programm zur Förderung von Neubauten mit dem Energieeffizienzhausstandard 55 ausgelaufen war, hatte es massive Kritik gegeben. Die Grünen um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatten auf eine strengere Regelauslegung gepocht, weil der von der staatlichen Förderbank KfW geförderte Standard 55 längst der Regel entspreche.

Ab dem 1. Januar 2023 soll nun der Effizienzstandard 55 verbindlich gelten. Ursprünglich wollten die Grünen noch eine Stufe weitergehen und ab 2024 den Effizienzstandard 40 festschreiben – damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

Ein Desaster wie im Januar soll nicht noch einmal vorkommen. Erneute Förderstopps wolle man „möglichst vermeiden“, schreiben die Koalitionäre.

Dieser Artikel erschien zuerst bei waz.de.