Düsseldorf. Zum Schulstart am Montag müssen sich alle Schülerinnen, Schüler und das Lehrpersonal testen lassen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Für die rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen beginnt nach dem Ende der Weihnachtsferien an diesem Montag (10. Januar) wieder der Unterricht in den Schulräumen.
Um bei der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus „möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken“, müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal in Nordrhein-Westfalen zum Schulstart an diesem Montag testen lassen. Danach wird an den Schulen wieder in den gleichen Abständen getestet wie vor den Ferien. Die entsprechende Verordnung des Landes ist am Sonntag veröffentlicht worden.
Schulkinder gelten ab Montag wieder automatisch als getestet
Schulkinder, die an diesem Montag die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um zur Schule zu kommen, gelten nun auch wieder automatisch als getestet. Auch wenn der Test erst nach der Fahrt mit Bus oder Bahn durchgeführt wird. So steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes. „Der erste Schultag gilt nicht mehr als Ferientag“, bestätigt auch ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Derzeit gilt in Bussen und Bahnen die 3G-Regel.
Corona-Infektionen sollen aufgedeckt werden
Mit den umfangreichen Testungen soll vermieden werden, dass Infektionen unentdeckt blieben. Zudem sollen die Maßnahmen zur „Sicherstellung von Präsenzunterricht“ beitragen, hieß es in der vom 10. Januar an gültigen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Landes. Auch geimpfte Personen und Genesene dürfen demnach nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie getestet worden sind.
Die engmaschigen Testungen seien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen könnten, betonte Gebauer. Indem Infektionen erkannt würden, leisteten die regelmäßigen Tests an den Schulen auch einen Beitrag, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt zu kontrollieren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW hätte es besser gefunden, wenn an den ersten Schultagen nach den Ferien etwa Gruppen geteilt worden wären.
Verordnung gilt bis zum 7. Februar
Immunisierte Beschäftigte der Schulen wie Hausmeister oder andere Mitarbeiter dürften „Selbsttests in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor Betreten des Schulgebäudes“ machen, hieß es weiter. Die erweiterte Testpflicht soll laut NRW-Gesundheitsministerium für zusätzliche Sicherheit im Schulbetrieb sorgen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 7. Februar. (dpa)