Essen. Schule geht los und viele Eltern stellen sich die Frage: Dürfen unsere Kinder am ersten Morgen ungetestet mit dem Bus zum Unterricht fahren?

Am Montag starten die Schulen im Land wieder in den Präsenzunterricht. Und viele Eltern stehen vor der Frage, ab wann ihre Kinder nun wieder als getestet gelten – vor allem, wenn sie für den Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Denn dort gilt die 3G-Regel.

Normalerweise ist das kein Problem. Weil sie regelmäßig im Unterricht einen Schnelltest machen, gelten Kinder und Jugendliche grundsätzlich als getestet. Sind sie unter 16 Jahre, müssen sie nicht einmal einen Nachweis mitführen. Was aber ist mit der ersten Fahrt nach den Ferien vor Schulbeginn?

Künftig werden auch geimpfte Kinder in der Schule getestet

Ein Blick in die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hilft weiter. Schüler und Schülerinnen, steht da, gelten nur vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 NICHT als getestet. „Der erste Schultag gilt nicht mehr als Ferientag“, bestätigt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Ein Test ist also nicht vorgeschrieben. Es sei ja geplant, „sämtliche Schülerinnen und Schüler, in der Schule unmittelbar zu Beginn des ersten Schultages zu testen.

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Tatsächlich alle, unabhängig von ihrem Immunstatus, erfuhren die Schulleitungen gestern von ihrem Ministerium. In der ersten Schulmail des Jahres schrieb Staatssekretär Mathias Richter, dass das Land die Teststrategie zum Schulstart „anpassen“ wolle. Anders als bislang sollen dann auch geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche getestet werden. So, hoffe man, könnten gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen entdeckt und ihre Verbreitung verhindert werden.

Die Schultests indes finden erst nach der Fahrt zur Schule statt.

Keine Handhabe für Kontrollen

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Kontrollen am Montagmorgen planen die Verkehrsunternehmen nicht. „Die Duisburger Verkehrsgesellschaft hält sich strikt an die derzeit geltenden Vorgaben der Landesregierung“, sagt Sprecher Thomas Kehler. Auch die DSW21 wird Jugendliche nicht auf die 3G-Regel ansprechen. „Das hat nichts mit Kulanz zu tun“, erklärt Sprecher Frank Fligge, „wir hätten gar keine rechtliche Handhabe dafür.“

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