Berlin. Der Corona-Bonus erreicht ausgerechnet viele Minderjährige in Hartz IV nicht. Laut der Linken ist dies „beabsichtigt und vereinbart“.
Etwa jedes zehnte Kind in Hartz IV muss ohne den für ärmere Familien gedachten Corona-Freizeitbonus auskommen. Nach Angaben der Bundesregierung haben rund 190.000 Kinder und Jugendliche keinen Anspruch auf die staatliche Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, obwohl sie in einem Hartz-IV-Haushalt leben.
Wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, haben von den bundesweit 1,87 Millionen Minderjährigen in Hartz-IV-Familien nur 1,68 Millionen Anrecht auf den Kinderfreizeitbonus. Diese jüngsten Zahlen stammen laut Ministerium von April. Die Antwort der Regierung liegt unserer Redaktion vor.
Corona-Bonus: Kinder haben keinen Anspruch, wenn sie nicht selbst Hartz IV erhalten
Ein Hauptgrund für diese Differenz ist nach Angaben der Linken, dass der Bonus nicht für ärmere Kinder und Jugendliche gezahlt wird, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben und den sogenannten staatlichen Unterhaltsvorschuss erhalten. Diese Zahlung ist für Minderjährige vorgesehen, die bei einem getrennt lebenden Elternteil in Hartz IV wohnen. Da diese Kinder selbst aber kein Hartz IV erhalten, haben sie keinen Anspruch auf den Freizeitbonus.
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Voraussetzung für die Auszahlung ist laut Gesetz der Bezug von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unterhaltsvorschuss für Kinder in Hartz IV zählt dagegen nicht dazu, obwohl auch diese Minderjährigen in Familien mit niedrigem Einkommen leben.
Linken-Sprecherin Kipping kritisiert Ausschluss bestimmter Gruppen
Die sozialpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Katja Kipping, kritisierte, bei der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung habe die Bundesregierung „einen Großteil der ärmsten Alleinerziehenden und Patchworkfamilien ausgeschlossen“.
Das Ministerium habe mit seiner Antwort bestätigt, dass es sich nicht „um eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke“ handle, sondern „dies so beabsichtigt und vereinbart war“, sagte Kipping unserer Redaktion. Rund 190.000 Kinder erhielten den versprochenen Bonus nicht, obwohl sie zur Zielgruppe in bedürftigen Familien gehörten.
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Der Freizeitbonus wurde im Juni vom Bundestag beschlossen und ist Teil des sogenannten Corona-Aufholprogramms, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen des Lockdowns im Bildungs- und Freizeitbereich für ärmere Kinder und Jugendliche abmildern wollen. Das Programm umfasst zwei Milliarden Euro.
Gefördert werden etwa Ferienfreizeiten, aber auch Nachhilfeunterricht. Der Bonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Anspruchsberechtigte müssen zum 1. August 2021 minderjährig gewesen sein.
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