Münster. NRW-Schüler dürfen auch ohne Corona-Test an Abschlussprüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag klargestellt.

Schüler in Nordrhein-Westfalen dürfen auch ohne die Vorlage eines negativen Corona-Tests an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Beschluss vom 26. April klargestellt. Laut Mitteilung von Dienstag betrifft diese Entscheidung sowohl Prüfungen an Schulen als auch Berufsabschlussprüfungen.

Der Antragsteller wollte per einstweiliger Anordnung sicherstellen, dass er seine Abschlussprüfung als Gärtner im Garten- und Landschaftsbau am Mittwoch (28.4.) auch ohne Test absolvierenkann. Dem kam das Gericht nach. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Dienstag den Eingang einer Beschwerde der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Gericht: Anspruch auf Teilnahme „grundrechtlich fundiert“

Der Anspruch des Schülers auf Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung sei grundrechtlich fundiert, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Landwirtschaftskammer habe keine Ermächtigungsgrundlage, für die Teilnahme an der Prüfung einen negativen Test zu verlangen. Die Coronabetreuungsverordnung des Landes schreibe getrennte Prüfungen für getestete und nicht getestete Schüler vor, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. (dpa)