Magdeburg. Die AfD Sachsen-Anhalt ist einem Medienbericht zufolge vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden.
Die AfD wird möglicherweise vom Bundesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft – das Verfahren läuft. Beim AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist es einem Medienbericht zufolge schon weiter fortgeschritten: Wie die „Mitteldeutschen Zeitung“ meldet, ist die Partei in dem Bundesland vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt unter Beobachtung gestellt worden.
Nach den Recherchen der „Mitteldeutschen Zeitung“ können damit die knapp 1400 Mitglieder des Landesverbandes ab sofort mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die Behörde sieht demnach nach jahrelanger Materialsammlung genug Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremen Verdachtsfall handelt.
AfD Sachsen-Anhalt laut Bericht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
Der neue Status gilt laut MZ bereits seit dem 12. Januar. Darüber habe der Verfassungsschutz die Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtags am Montag in geheimer Sitzung informiert. Nach MZ-Informationen bescheinigt der Verfassungsschutz der Landes-AfD unter anderem Angriffe auf die Menschenwürde, die Ablehnung rechtsstaatlicher Prinzipien und Demokratiefeindlichkeit.
Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner warf der Landesregierung einen Missbrauch des Verfassungsschutzes zur Schwächung der AfD vor. „Der Verfassungsschutz ist längst zu einem reinen Etabliertenschutz geworden“, sagte Kirchner der MZ. Die Beobachtung sei unbegründet, die AfD halte sich eine Klage offen. „Ich kenne keinen bei uns, der eine kriminelle Vereinigung gründen und das System stürzen will“, sagte Kirchner.
Die AfD ist in Sachsen-Anhalt die größte Oppositionspartei. Sie hatte bei der Landtagswahl 2016 gut 24 Prozent der Stimmen geholt.
Wird die AfD bundesweit zum Verdachtsfall für den Verfassungsschutz?
In der vergangenen Woche hatten mehrere Medien berichtet, dass in dieser Woche eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Bundes-AfD fallen könnte. Demnach wollte der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, was eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen würde. Das Bundesamt hatte die AfD 2019 als Prüffall eingestuft.
Nach der Klage der AfD zu einer möglichen Einstufung der Partei als Verdachtsfall will der Bundesverfassungsschutz allerdings vorerst nicht mehr über die Angelegenheit informieren. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, hatte die Behörde am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP erklärt.
Aus der Erklärung des Kölner Bundesamts lässt sich ableiten, dass der Verfassungsschutz vor Gericht eine Stillhalteerklärung abgegeben hat. Er wird sich demnach nicht mehr zu der Sache äußern, bis weitere Gerichtsentscheidungen gefallen sind. Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin: „Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln äußern wir uns zu dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“
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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Indiskretionen aus den Reihen der Innenministerkonferenz ungewöhnlich scharf kritisiert. (afp/fmg)