Brüssel/London. Die EU und Großbritannien haben sich auf einen Brexit-Deal geeinigt. Was sich ändert und warum das Chaos an den Grenzen wohl bleibt.
- Kurz vor dem Jahresende haben sich die EU und Großbritannien auf einen Handelspakt nach dem Brexit geeinigt
- Ein harter Bruch in den Beziehungen zum Vereinigten Königreich wurde damit vorerst vermieden
- Alles, was man jetzt zum Vertrag wissen muss - und warum es weiter Chaos an den Grenzen gibt
Durchbruch in Brüssel: Pünktlich zum Weihnachtsfest ist die Einigung über einen Brexit-Handelspakt erzielt worden. An den Details der Einigung hatten Experten beider Seiten bis zuletzt gefeilt.
Eric Mamer, Sprecher der EU-Kommission, hatte bereits am Mittwochabend auf Twitter angekündigt, dass die Arbeit die ganze Nacht andauern würde.
Brexit: Am 31. Dezember läuft die Übergangsfrist aus
Die Brexit-Übergangsphase endet am 31. Dezember - dann wird Großbritannien endgültig aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden. Ohne ein Abkommen hätten Zölle und Handelshemmnisse gedroht.
Kommentar: Endlich ein Brexit-Deal - aber warum nur so spät?
Im Zentrum des Streits hatten besonders die EU-Forderung nach fairem Wettbewerb zwischen den Vertragspartnern sowie die Zugangsrechte für EU-Fischer zu den britischen Gewässern gestanden. Zum Thema fairer Wettbewerb war bereits am Mittwoch eine Grundsatzeinigung erzielt worden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Einigung zwischen EU und Großbritannien auf einen Brexit-Handelspakt als historisch gewürdigt. „Mit dem Abkommen schaffen wir die Grundlage für ein neues Kapitel in unseren Beziehungen“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Die Einigung sei „von historischer Bedeutung“.
Merkel sagte zu, den Text nun zügig zu prüfen. Das Bundeskabinett werde sich am kommenden Montag telefonisch über die deutsche Position verständigen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier ein gutes Resultat vorliegen haben“, sagte die Kanzlerin. Alle Mitgliedstaaten und das EU-Parlament müssen der Einigung zustimmen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Einigung.
Einigung auf Deal nach Brexit - Was ändert sich für Deutschland?
Mit dem Brexit-Deal wurde ein harter Bruch in den Beziehungen zwischen EU und Vereinigtem Königreich abgewendet, der sonst zur Jahreswende nach Ablauf der elfmonatigen Brexit-Übergangsfrist gedroht hätte. Auch nach der Einigung rechnen Experten aber in den nächsten Monaten mit großen Problemen an den Grenzübergängen zwischen Großbritannien und der EU.
Wie kam es zur Einigung?
Die Vereinbarung gelang erst nach einem beispiellosen Nervenkrieg zwei Monate später als erhofft, zuletzt wurde heftig um Fischereirechte in der britischen Nordsee gerungen. Am Donnerstag nachmittag machten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der britische Premier Boris Johnson den Deal in einem letzten Telefonat den Weg für den Abschluss frei. Davor hatten die Unterhändler die ganze Nacht um Details vor allem der Fischereirechte gestritten.
Das britische Parlament wird das Abkommen zwar voraussichtlich noch am 30. Dezember ratifizieren, das EU-Parlament wird aber erst im neuen Jahr seinen Segen geben. Von EU-Seite wird der Vertrag daher nur provisorisch in Kraft gesetzt, dafür müssen die Mitgiedstaaten in den nächsten Tagen noch grünes Licht geben. Das Bundeskabinett in Berlin will das am 28. Dezember tun. Kanzlerin Angela Merkel lobte aber schon einen Deal von "historischer Bedeutung".
Was regelt das Abkommen?
Großbritannien und die EU vereinbaren eine umfassende Partnerschaft, die auch nach dem zum 1. Februar diesen Jahres vollzogenen Brexit für beide Seiten Wohlstand und gute Nachbarschaft erhalten soll. Ein ambitioniertes Freihandelsabkommen, das in dieser Form für die EU einmalig ist, sieht den vollständig zollfreien Warenhandel vor, auch eine Belastung durch Mengenbegrenzungen ist ausgeschlossen.
Während Großbritannien damit wie gewünscht ungehinderten Zugang zum Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen Bürgern behält, verpflichtet es sich im Gegenzug dazu, sich an gleiche Wettbewerbsbedingungen zu halten. Damit soll verhindert werden, dass das Vereinigte Königreich seinen heimischen Unternehmen durch eine Absenkung von Standards oder großzügige Subventionen einen unfairen Konkurrenzvorteil verschafft. Der Deal deckt auf insgesamt 2000 Seiten aber auch Bereiche wie eine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden oder auf dem Energiesektor und beim Klimaschutz.
Das Abkommen regelt auch Transportfragen und das Schutzlevel beim künftigen Datenverkehr. "Zusammen können wir mehr erreichen als allein", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie sprach von einem "fairen und ausgewogenen Abkommen."
Warum noch ein Vertrag nach dem Brexit-Deal?
Das Abkommen geht über den Austrittsvertrag hinaus, der schon seit dem 1. Februar gilt, als Großbritannien die EU verlassen hatte. Dieser Vertrag bleibt weiter gültig, er schreibt unter anderem die Rechte von Briten und EU-Bürgern im jeweils anderen Territorium fest, ebenso wie den besonderen Status der britischen Provinz Nordirland und Abschlusszahlungen Londons an die EU-Kasse, die sich auf bis zu 50 Milliarden Euro belaufen werden.
Ohne den nun folgenden Handelsvertrag hätten aber beide Seiten ab 2021 keinerlei Regelungen zu den Wirtschaftsbeziehungen gehabt - dann hätten die Standards der Welthandelsorganisation (WTO) gegolten, einschließlich der Pflicht zur Zollerhebung.
Wer hat nachgegeben: Von der Leyen oder Johnson?
Beide Seiten haben sich nichts geschenkt: Seit Beginn der heißen Verhandlungsphase im September hatten London und Brüssel hoch gepokert. Während die EU sicher war, mit ihrem großen und attraktiven Binnenmarkt die bessere Verhandlungsposition zu haben, drohte der britische Premier Boris Johnson immer wieder mit dem Ende der Verhandlungen und versicherte, Großbritannien stehe auch ohne Handelsvertrag gut da.
Tatsächlich war aber schon seit Wochen das Abkommen zu 95 Prozent ausverhandelt, doch bei den Knackpunkten - gleiche Standards, Fischerei, Subventionen und Streitschlichtung - sollte keine Einigung gelingen. Die EU wollte den Zugang zum Binnenmarkt an Garantien für gleiche Wettbewerbsbedingungen knüpfen. Lange gestritten wurde über die Frage, was passiert, wenn eine Seite gegen diese Regeln verstößt.
Gefunden wurde ein Streitschlichtungsmechanismus, der auch Zölle vorsieht, sollte eine Seite die Regulierungen der anderen Seite unterlaufen. "Wir haben Sicherungen eingebaut", erklärte von der Leyen. Nach vier Jahren soll die Absprachen zu den gleichen Wettbewerbsbedingungen überprüft werden.
Aber der britische Premier Boris Johnson hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass er damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs untersteht. Johnson stand unter Druck, sein Versprechen einzulösen, dass Großbritannien nun auf einem ganz unabhängigen Weg wirtschaftlich und politisch erfolgreicher sein werde. Gemessen an seinen Ankündigungen hat Johnson die größeren Zugeständnisse machen müssen.
Er könne innenpolitisch noch in Schwierigkeiten geraten, wenn erst die Details in Großbritannien bekannt würden, meinte der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff. In einer Reihe von Telefongesprächen räumten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Johnson die Hürden beiseite - allein seit Mittwoch sprachen sie viermal miteinander. Zuletzt fanden sie dann auch einen Kompromiss zu den Fischereirechten.
Worum ging es beim Fisch-Streit?
Gesamtwirtschaftlich spielt die Fischerei zwar nur eine sehr kleine Rolle in den Beziehungen, doch hatte sich das Thema zu einem großen Knackpunkt entwickelt. Johnson hatte den britischen Fischern versprochen, ihre Fangrechte würden durch den Brexit massiv steigen. Andererseits hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron - zum Unwillen anderer Regierungschefs - größere Zugeständnisse abgelehnt, die vor allem die französischen Fischer getroffen hätten.
60 Prozent des Fangs aus der britischen Nordsee werden nicht bislang nicht von den Briten aus dem Meer geholt, sondern von rund 300 Booten aus Frankreich, Irland, Dänemark, Niederlanden, Belgien, Spanien - und auch von vier Trawlern der deutschen Hochseeflotte.
Aber: Ganz ohne Abkommen hätten die EU-Fischer weitgehend den Zugang zu der britischen 200-Seemeilen-Zone verloren. An dieser Frage hatten sich die Verhandlungen zuletzt verhakt. Der Kompromiss: Die EU rückte von ihrer Ursprungsforderung nach unbegrenztem Zugang für EU-Fischer zu den besonders fischreichen britischen Gewässern ab, London konnte seine Forderung nach einer Kürzung um 80 Prozent ebenfalls nicht durchsetzen. Stattdessen gibt es eine Übergangsperiode von fünfeinhalb Jahren, in der die EU-Fangmenge um 25 Prozent gekürzt wird. Danach wird es ungemütlich, die Fangquoten sollen jährlich neu festgelegt werden.
Das Münchner Ifo-Institut schätzt den Gesamtwert der EU-Fangmengen in britischen Gewässern auf etwa 520 Millionen Euro - ein Bruchteil des Handelsvolumens in Höhe von mehreren Hundert Milliarden Euro. Die Europäische Fischerei-Allianz ist allerdings empört. Die EU läute „das Totenglöckchen für Teile des Wirtschaftssektors, der so viel für die Küstengemeinden in ganz Europa bedeutet“, klagt die Organisation.
Warum droht jetzt trotzdem ein Grenzchaos?
Trotz des Freihandelsabkommens wird die Lage an den Grenzübergängen im neuen Jahr heikel, lange Lkw-Staus drohen. Denn für den Warentransport von und nach Großbritannien sind Zollerklärungen und entsprechende Kontrollen notwendig, um Vorschriften zum Gesundheits- und Tierschutz oder für Agrarprodukt-Standards zu überwachen. Und die Vorbereitungen sind bisher mangelhaft. Allein die britischen Unternehmen rechnen mit 300 bis 400 Millionen Formularen jährlich für Zoll- und Mehrwertsteuererklärungen und entsprechenden Milliardenkosten, die deutsche Wirtschaft kalkuliert mit 300 Millionen Euro Extraaufwand für heimische Unternehmen.
Weil die Internet-Systeme für die Zollabwicklung auf britischer Seite nicht so funktionieren wie erhofft, warnen Spediteure schon vor tagelangen Wartezeiten an den Grenzen - und entsprechenden Lieferengpässen bei frischen Lebensmitteln, die zu einem Gutteil aus der EU importiert werden. Der für den Brexit zuständige Minister Michael Gove erwartet, dass bis zu 50 Prozent der täglich rund 10.000 Lkw, die per Fähre oder durch den Tunnel von Dover hinüber ins französische Calais wollen, anfangs keine korrekt ausgefüllten Papiere haben; der Frachtverkehr könne in den ersten Monaten dramatisch einbrechen.
Für sensible Güter hat die Regierung deshalb zusätzliche Fährschiffe und Flugzeuge gebucht, auch für den Corona-Impfstoff aus einer belgischen Fabrik ist vorsichtshalber eine Luftbrücke organisiert. Immerhin, ein Problem dürfte gelöst sein: Entlang der besonders staugefährdeten Strecke vor dem britischen Dover wurden vorsichtshalber schon Klohäuschen aufgestellt, große Parkplätze für tausende Lkw sollen den Rückstau auffangen. Die deutsche Wirtschaft rechnet ebenfalls mit großen Lasten.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, sagt: „Definitiv müssen sich die Unternehmen auf längere Abfertigungszeiten an den Grenzen sowie auf Zollbürokratie und doppelte Zulassungsverfahren für Produkte einstellen.“
Was bedeutet der Vertrag für die deutsche Wirtschaft?
Für die deutsche Wirtschaft bedeutet das Abkommen eine Sorge weniger in der durch Corona angespannten Lage. Vor allem die Autoindustrie, der Maschinenbau, Chemie und Pharmazie mit starken Handelsbeziehungen auf die Insel hatten massive Belastungen befürchtet, wenn ohne Abkommen zum Jahreswechsel zwangsläufig zur Einführung von Zöllen gekommen wäre.
Allerdings hat der Brexit den Handel bereits deutlich gebremst: Nach Angaben des DIHK sind die Exporte auf die britischen Inseln im ersten Halbjahr 2020 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) um 23 Prozent zurück gegangen, deutlich stärker als der Corona-bedingte Rückgang um 14 Prozent in die sonstige EU. Großbritannien sei nur noch Deutschlands achtwichtigster Handelspartner, vor drei Jahren habe das Land noch auf Rang fünf gestanden. Für die britische Wirtschaft sind die Aussichten nicht gut: Expertenschätzungen in Großbritannien gehen von Wachstumseinbußen von vier Prozent über die nächsten 15 Jahre aus.
Was die Auswirkungen auf den Luftverkehr betrifft, seien die Konsequenzen des Brexit-Pakts noch unklar, sagte ein Sprecher von Airbus. Airbus-Chef Guillaume erklärte in einer Unternehmensmitteilung dennoch: „Airbus begrüßt die Nachricht, dass eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gefunden wurde."
Was gilt bei Reisen nach Großbritannien?
Die Freizügigkeit, wie sie in der EU gilt, ist bei Reisen auf die Insel Geschichte. Das war eines der wichtigen Ziele der Brexit-Befürworter. Schon länger ist klar: Wer dauerhaft nach Großbritannien ziehen oder dort arbeiten möchte, braucht ein Visum, das nur nach umfangreichen Überprüfungen und auf der Grundlage eines punktebasierten Einwanderungssystems erteilt wird. EU- und Nicht-EU-Bürger werden gleich behandelt.
Aber bei touristischen Reisen brauchen EU-Bürger auch künftig kein Visum für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten, umgekehrt gilt dies für Briten auf dem Kontinent. Das hatten beide Seiten schon vereinbart. Bis zum 1. Oktober 2021 genügt in Großbritannien der Personalausweis, danach ist ein Reisepass vorgeschrieben - mit einigen Ausnahmen etwa für Grenzgänger oder dauerhaft Ansässige.
Wichtig: Mit dem Einreisestatus als Tourist darf man weder arbeiten noch hat man Anspruch auf öffentliche Gelder. Reisende sollte eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen; die britischen Behörden raten auch zu einer zusätzlichen Reiseversicherung, da die EHIC nicht alles abdeckt.
Welchen Führerschein braucht man in Großbritannien?
Der EU-Führerschein wird weiterhin anerkannt. Allerdings sollte man einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag für das Fahrzeug mitführen und ebenso Versicherungsdokumente.
Wird Mobiltelefonieren teurer?
Für kostenloses Roaming muss ein Land nicht zwingend Teil der EU sein - britische und deutsche Mobilfunkunternehmen wollen sich demnach zunächst gegenseitig keine Roaming-Kosten in Rechnung stellen, bestätigten die Mobilfunkanbieter auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Bei uns bleibt Großbritannien in den EU-Tarifen, so wie jetzt etwa schon die Schweiz inkludiert ist“, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom.
Auch von Vodafone hieß es: „An den Tarifen ändert sich daher zunächst nichts.“ Für den dritten großen Mobilfunkanbieter Telefónica gilt das Gleiche: „Für O2-Kunden mit dem Reiseziel Großbritannien sind bis auf Weiteres die aktuellen Konditionen ihres jeweiligen Tarifs gültig“, sagte ein Sprecher. 1&1 teilte ebenfalls mit: „Für die Kunden von 1&1 ist in Großbritannien bis auf weiteres EU-Roaming wie bisher möglich.“
Ob ein Anbieter Extragebühren für das mobile Surfen im Ausland berechnet, hängt allerdings davon ab, welche Regelungen die Mobilfunkanbieter der Staaten miteinander getroffen haben.
Was gilt für dauerhaft in Großbritannien lebende EU-Bürger?
Wer sich vor dem 1. Februar 2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen hat, hat zunächst ein dauerhaftes Bleiberecht entsprechend EU-Freizügigkeitsrecht behalten. Allerdings muss man sich für einen "settled status" bewerben, um langfristig weiterhin in UK leben zu können. Die EU geht davon aus, dass die Anträge in der Regel bewilligt werden, wenn die Antragsteller in Großbritannien keine schweren Straftaten begangen haben.
Was bedeutet eigentlich Brexit?
Das Wort Brexit setzt sich zusammen aus den Begriffen „Britain“ und „Exit“. Den Begriff hatte ein britischer Politikwissenschaftler schon 2012 erfunden. Am 23. Juni 2016 stimmten dann 51,9 Prozent der Briten in einem Referendum für den Austritt aus der EU. Bei der Parlamentswahl am 12. Dezember 2019 stimmten die Briten dann mehrheitlich für die konservative Partei von Premierminister Boris Johnson, der im Wahlkampf vor allem versprochen hatte, den Brexit tatsächlich umzusetzen. Die Briten haben also zweimal für den Austritt aus der EU gestimmt. (mit dpa/raer)