Berlin/Kalkar. Hunderte Menschen in einer Halle will die AfD beim Parteitag Ende November versammeln. Gegen eine Maskenpflicht wehrt sich die Partei.
Trotz weiterhin hoher Corona-Zahlen in Deutschland will die AfD Ende November im nordrhein-westfälischen Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 Delegierten abhalten. Die Behörden haben die Großveranstaltung genehmigt – unter strengen Hygiene-Auflagen . Eine Pflicht für die Delegierten zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch am Sitzplatz will die Partei jedoch nicht hinnehmen – und hat deswegen Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht.
Wann das Gericht darüber entscheidet, konnte eine Sprecherin des OVG am Donnerstag nicht sagen. Zunächst habe das Land die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
AfD-Parteitag: 600 Delegierte und zahlreiche Gäste erwartet
Der Parteitag soll am 28. und 29. November in der Messe Kalkar stattfinden. Neben den 600 Delegierten werden zahlreiche Gäste und Medienvertreter erwartet. Die AfD hatte ein Hygienekonzept für den Parteitag vorgelegt, auf dessen Grundlage die Stadt Kalkar grünes Licht erteilte. Einen Online-Parteitag, wie ihn die Grünen im Mai praktiziert hatten , hatte die AfD ausgeschlossen. „Es ist in der Partei der starke Wille vorhanden, den Parteitag stattfinden zu lassen, deshalb würden wir notfalls auch den Rechtsweg beschreiten“, hatte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen Anfang November gesagt.
Die CDU hat ihren für Anfang Dezember geplanten Bundesparteitag, bei dem ein Nachfolger für Parteichefin Annegret Karrenbauer gewählt werden sollte, zuletzt wegen der Corona-Pandemie verschoben.
AfD-Parteitag fällt unter Sonderregeln für Veranstaltungen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium war in einer juristischen Einschätzung zu der Auffassung gelangt, dass der AfD-Parteitag unter Einhaltung von Corona-Schutzregeln stattfinden könne. Die rechtsverbindliche Entscheidung über den Parteitag obliegt aber den Behörden vor Ort und damit letztlich dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar.
Nach Einschätzung des NRW-Gesundheitsministeriums fällt der AfD-Bundesparteitag unter die Sonderregeln und Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgehalten sind. Als Beispiele für einzuhaltende Corona-Auflagen nannte das Ministerium den Mindestabstand laut Coronaschutzverordnung, der grundsätzlich einzuhalten sei. Ferner bestehe die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch an Sitz- und Stehplätzen.
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AfD geht auch in Parlamenten gegen Maskenpflicht vor
Die AfD-Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf sagte: „Wir sind uns der besonderen Lage durchaus bewusst, bewerten diese Vorgaben aber als zu weitreichende und damit unverhältnismäßige Eingriffe“.
Die AfD versucht seit Monaten, wo immer es geht, Maskenpflichten zu Fall zu bringen. Erst vor wenigen Tagen reichten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die seit Anfang Oktober geltende Maskenpflicht im Bundestag ein. Auch in den Länderparlamenten ging die AfD gegen Maskenpflichten vor, die die anderen Parteien auf den Weg gebracht hatten, weil AfD-Abgeordnete ohne Masken an Sitzungen teilgenommen hatten.
Bei Demonstrationen, die nur unter Hygiene-Auflagen genehmigt worden waren, weigerten sich AfD-Politiker in den vergangenen Wochen mehrfach, Mund und Nase zu bedecken. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner löste im August sogar einen Polizeieinsatz aus, weil er in einem ICE ohne Maske mitfuhr. (afp/dpa/heg)