Berlin. Das Töten von Millionen Küken soll Ende 2021 endgültig verboten werden. Julia Klöckner sieht alternative Technologien als marktreif.

  • Bisher ist das Schreddern männlicher Küken in Deutschland erlaubt
  • Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, um das zu ändern
  • Neue Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Ei sind Voraussetzung für den Erfolg des Entwurfs

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will das Töten von männlichen Küken per Gesetz verbieten. Ende 2021 ist laut einem von ihr vorgestellten Gesetzentwurf Schluss mit der bisher gängigen Praxis.

Deutschland soll mit neuem Gesetz zum Vorreiter werden

Noch werden jährlich rund 45 Millionen Küken vergast oder gar geschreddert, nachdem sie geschlüpft sind. Weltweit sei Deutschland damit Vorreiter beim Tierschutz, sagt Klöckner, „wir gehen voran.“ Allein wird Deutschland nicht bleiben. Frankreich will das Töten der Junghühner ebenfalls untersagen.

Hintergrund der umstrittenen Praxis ist die Produktion von Eiern. Speziell gezüchtete Legehennen bringen es auf eine hohe Zahl von Eiern. Deshalb setzen die Brütereien auf diese Hühnerart. Mit den männlichen Nachkommen können diese Betriebe aber nichts anfangen, weil diese für die Fleischproduktion nicht tauglich sind, weil sie zu wenig Fleisch ansetzen. Deshalb werden sie nach dem Schlupf getötet.

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Technologie schafft Alternative zur Tötung

Mit rund fünf Millionen Euro hat das Landwirtschaftsministerium (BMEL) die Entwicklung von Technologien zur Früherkennung des Geschlechts noch im Ei gefördert. Die Technik sei nun marktreif, erläutert die Ministerin. Es gebe damit eine Alternative zur Tötung. „Ich bin mir sicher, dass jetzt ein Verbot rechtssicher ist“, sagt sie. Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit auf eine zur Verfügung stehende Alternative gepocht.

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Geschlecht der Küken soll schon im Ei erkannt werden

Zwei Verfahren wurden inzwischen entwickelt. Beim ersten werden die befruchteten Eier nach wenigen Tagen Brut mit einer Nadel angestochen und etwas Harnflüssigkeit aus dem Ei abgezapft. Mit dieser Probe lässt sich das Geschlecht sicher bestimmt. Ist es männlich, brechen die Züchter die Brut ab. Das Ei wird anderweitig vermarktet.

Bei der zweiten Methode wird ein Lichtstrahl ins Ei geleitet. Anhand der reflektierten Lichtfrequenz kann dann ebenfalls zwischen männlich und weiblich unterschieden werden. Das Töten oder Zufügen von Schmerzen ohne Grund ist laut Tierschutzgesetz in Deutschland verboten. Der Grund ist mit diesen neuen Möglichkeiten nun entfallen.

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Klöckner sieht sich mit Gesetzesvorstoß auf der sicheren Seite

Deshalb sieht sich Klöckner auf der sicheren Seite. Das Verbot hat eine lange Vorgeschichte. Klöckner hat lange auf eine freiwillige Abkehr der Betriebe von der quälerischen Praxis gehofft. „Bislang konnte ich nicht erkennen“, sagt sie heute, „dass sie die vorhandenen Möglichkeiten nutzen.“

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Es gibt noch einen weiteren, von Umweltschützern bevorzugte, dritten Weg. Das so genannte Zweinutzenhuhn zu züchten. Dabei werden die männlichen Nachkommen für die Fleischproduktion, die weiblichen für die von Eiern eingesetzt. Dies wäre allerdings teurer, weil diese Legehennen weniger produzieren und Hähnchen nicht so viel Fleisch ansetzen wie dafür geeignete Arten.

Wirtschaft befürchtet erhöhten Import von Billigeiern

Kritik kommt von der Geflügelwirtschaft. Die Brütereien befürchten, dass sich die Ernährungsindustrie mit billigeren Eiern aus den Nachbarländern mit weniger Tierschutz eindeckt.

Auch die FDP fordert ein einheitliches europäisches Vorgehen. „Auf Europa verweisen heißt, es auf die lange Bank zu schieben“, kontert Klöckner die Forderung. Sie hofft, dass nicht nur Frankreich ihrem Vorbild folgt.

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Grüne fordern erweiterte Kennzeichnungspflicht

Die Grünen sprechen sich für eine Kennzeichnungspflicht der Eier auch in verarbeiteten Lebensmitteln aus. Die Verbraucher sollten erkennen können, was sie kaufen. Eine Ende der brutalen Praxis hatte die Große Koalition schon in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. Die Umsetzung hat länger gedauert als geplant. Nun muss das Bundeskabinett und anschließend der Bundestag das Gesetz noch beschließen.

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