Berlin. Schulsport fand vor den Ferien wegen des Coronavirus selten und stark reglementiert statt. So planen die Länder für das neue Schuljahr.
Schweres Atmen, Schweiß, Körperkontakt: Gruppensport ist zwar wieder erlaubt, stellt aber weiter ein Infektionsrisiko dar. Trotzdem planen die Bundesländer, den Sportunterricht in allen Klassenstufen wieder in vollem Umfang stattfinden zu lassen – natürlich mit Infektionsschutz-Auflagen. Dabei weichen die Regelungen der einzelnen Landesregierungen teilweise stark voneinander ab.
Vor allem in der Frage, inwiefern beim Trainieren und Bewegen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden muss, sind sich die Bundesländer nicht einig. Grundsätzlich gilt, dass beim Unterricht das Hygienekonzept der jeweiligen Sportstätt e beachtet werden muss. Schließlich hat nicht jedes Schwimmbad dasselbe Regelwerk. So soll sich auch die Belegung der Turnhallen, das Betreten von Umkleiden und der Schwimmunterricht regeln.
Schulsport trotz Corona: Hygieneregeln variieren von Bundesland zu Bundesland
Der Präsident des Deutschen Sportlehrerverbandes (DSLV), Michael Fahlenbock, kritisierte die aktuellen Regelungen für den Sportunterricht: „Ich sehe da viele Probleme. Vor allem die Schnittstellen hin zum Sport und weg vom Sport, die Nutzung der Umkleideräume - das sind für mich Knallersituationen.“ Wie beispielsweise kontrolliert werden soll, wie sich die Schüler in den Kabinen verhalten, ist unklar.
Dass sich die Kultusministerkonferenz auf kein bundesweit geltendes Konzept einigen konnte, sieht Fahlenbock noch als geringste Hürde: „Klar ist das ärgerlich, viel problematischer sind aber die regionalen und lokalen Gegebenheiten.“ Als Beispiel führte Fahlenbock die Regelungen in Nordrhein-Westfalen an: „Da heißt es, dass Sport bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden soll. Was mache ich aber, wenn ich an einer Schule im städtischen Bereich unterrichte, wo es dafür keine Möglichkeit gibt?“
Neben den meist detaillierten Hygienevorgaben der Sportstätten nehmen es manche Bundesländer von vornherein beim Infektionsschutz im Sportunterricht sehr genau: In Bayern gilt beispielsweise in Umkleidekabinen pauschal das Mindestabstandsgebot, in Sporthallen darf maximal zwei Stunden am Stück trainiert werden. Auch Schulen selbst können weitere Regelungen in ihren eigenen Hygieneplänen festlegen.
Sportlehrkräfte müssten aufgrund der Kontaktverbote jetzt „sehr kreativ“ werden und würden sehr viel Verantwortung tragen, so Fahlenbock. Letzteres seien sie aber gewohnt, da sie, im Unterricht stets für die Sicherheit und Gesundheit der Schüler und Schülerinnen verantwortlich seien. „Wir freuen uns natürlich, dass es wieder Sportunterricht geben soll. Aber die Vorgaben sind sehr schwierig umzusetzen und der Teufel liegt, wie so oft, im Detail und in der Ausstattung der Schulen“, sagte der DSLV-Präsident dieser Redaktion.
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Wir geben einen Überblick, was es im Allgemeinen beim Schulsport zu beachten gilt.
Schleswig-Holstein:
Während im normalen Schulunterricht kein Mindestabstand eingehalten werden muss, soll im Sportunterricht ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Sportarten, die nicht unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen vermittelt werden können, müssen ersetzt werden.
Niedersachsen:
Sportunterricht muss „kontaktlos“ und nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Das Kultusministerium hat zudem detailliert festgelegt, welche Sportarten mit Einschränkungen geübt werden können und welche gar nicht: Judo, Gruppentänze und Wasserball dürfen demnach zum Beispiel nicht angeboten werden, ohne Einschränkungen können die Schüler dagegen bei Step Aerobic angeleitet werden.
Hamburg:
Der Schulsport soll stattfinden, Sportarten mit Körperkontakt sind aber nicht erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel alle Disziplinen des Kampfsports oder Partner- und Gruppenakrobatik. Im Sportunterricht ringen und raufen – das wird es 2020 nicht mehr geben.
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Bremen:
Sportunterricht findet unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln statt.
Mecklenburg-Vorpommern:
Sportunterricht ist in festen Gruppen möglich, bevorzugt im Freien.
Berlin:
Der Schulsport findet – bevorzugt draußen – statt, direkter Körperkontakt soll zumindest vermieden werden. Beim Aufenthalt in Umkleiden soll der Mindestabstand eingehalten werden, in Sporthallen ohne Trennwand darf nur ein Klassenverband unterrichtet werden.
Brandenburg:
Sportunterricht wird gemäß Rahmenlehrplan erteilt und sollte nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Es soll lediglich darauf geachtet werden, dass die „einfachsten Hygienestandards“ eingehalten werden.
Nordrhein-Westfalen:
Sportunterricht ist erlaubt und darf ohne Mindestabstand stattfinden. Nach Möglichkeit soll dabei aber auf Kontakt verzichtet werden. Bis zu den Herbstferien soll an der frischen Luft unterrichtet werden.
Sachsen-Anhalt:
Beim Schulsport sind Abweichungen vom Abstandhalten zulässig. Die Betreiber der Turnhallen, Sportplätze und Schwimmbäder sind für die genaueren Hygienebestimmungen zuständig.
Hessen:
Schulsport wird im festen Klassen- oder Kurssystem und mit Abstand durchgeführt. Körperliche Kontakte sollen auf das sportartspezifische Mindestmaß reduziert werden. Beim Umkleiden muss eine Alltagsmaske getragen werden.
Thüringen:
Der Sportunterricht wird kontaktlos in Kleingruppen stattfinden. Es gelten die Hygienebestimmungen der jeweiligen Sportstätte.
Rheinland-Pfalz:
Anfang August wurde noch an einem Leitfaden für den Sportunterricht gearbeitet.
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Saarland:
Der Schulsport soll stattfinden, allerdings wird Stand Anfang August noch an genauen Maßgaben gearbeitet.
Sachsen:
Im Mittelpunkt des Schulsports sollen Sportarten stehen, die keinen intensiven Körperkontakt erfordern. Auch hier wird die Durchführung des Unterrichts an der frischen Luft empfohlen.
Baden-Württemberg:
Hier startet die Schule erst Mitte September, bisher sind noch keine gesonderten Regelungen für den Sportunterricht bekannt.
Bayern:
Im Schulsport ist Körperkontakt erlaubt – dort wo er aber über einen längeren Zeitraum erforderlich ist, zum Beispiel beim Kampfsport, muss die Gruppengröße auf fünf Schüler beschränkt werden.
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