Berlin. Arbeitsminister Heil findet, dass der Fleischfabrikant für den Ausbruch in Gütersloh haften muss. Aber so einfach ist es wohl nicht.

Die Menschen in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen dürften derzeit eine gehörige Wut im Bauch haben. Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in der Region nach dem Ausbruch in der Tönnies-Fleischfabrik haben die örtlichen Behörden am vergangenen Dienstag erneut den Lockdown verhängt.

Damit leben die rund 640.000 Bewohner beider Kreise erneut unter Pandemie-Auflagen. Kurz vor Beginn der Sommerferien in NRW muss eine Reihe von Freizeitaktivitäten unterbleiben. So müssen etwa Bars, Museen, Kinos, Fitnessstudios und Hallenschwimmbäder in beiden Kreisen für zunächst eine Woche bis zum 30. Juni geschlossen bleiben.

Im öffentlichen Raum dürfen nun nur noch zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Etliche Geschäftsleute, die erst vor kurzem nach wochenlangem Corona-Lockdown ihren Betrieb wieder aufgenommen hatten, müssen nun erneut zusperren.

Corona bei Tönnies: Suche nach einem Schuldigen

Und Familien, die sich seit langem auf den Urlaub freuen, müssen sogar damit rechnen, dass ihnen in mancher Ferienregion der Aufenthalt in Hotels, Pensionen und auf Camping-Plätzen verweigert wird, weil sie aus einem Gebiet mit stark erhöhten Infektionszahlen stammen.

Kein Wunder, dass nach einem Schuldigen gesucht wird. Der scheint rasch ausgemacht: der Schlachthofbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Landkreis Gütersloh und dessen Chef Clemens Tönnies.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will, dass der Unternehmer zahlen muss. Heil brachte angesichts der Masseninfektionen eine mögliche Haftung von Tönnies für Schäden auch im Umkreis der Fleischfabrik ins Gespräch. „Ich glaube, dass wir prüfen müssen, welche zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten es gibt in diesem Bereich“, sagte er unlängst in einem Interview.

Es entstünden erhebliche Kosten für Gesundheitsbehandlungen, „aber auch für das, was da in der Region los ist“. Er erwarte von dem Unternehmen, „dass alles getan wird, um den Schaden zu begrenzen, um tatsächlich auch einzustehen für das, was da angerichtet wurde.“

Tönnies: Erfolgschancen bei Klagen eher gering

Tönnies hat in Aussicht gestellt, die Kosten flächendeckender Tests zu übernehmen. Nun werden ihn womöglich aufgebrachte Bürger mit Schadensersatzklagen überziehen. Fachjuristen stufen die Erfolgschancen solcher Klagen allerdings als gering an.

„Bei Tönnies ist die Situation sehr unüberschaubar. Es muss geklärt werden, gegen welche Vorschriften er verstoßen hat. Und die Frage ist, wer könnte klagen? Die Leiharbeiter, der Landkreis, die Bürger, die wieder zu Hause sitzen? Das alles muss genau angeschaut werden“, sagt der Verbraucheranwalt Ralf Stoll aus Lahr im Schwarzwald.

Seine Kanzlei hatte zahlreiche Schadensersatzklagen von VW-Besitzern im Diesel-Skandal geführt – ebenso wie der Jurist Sven Goltz aus der Kanzlei Goldenstein & Partner in Potsdam, die Ende Mai das erste Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Volkswagen erwirkt hatte.

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Anwalt: Klagen gegen Tönnies dürften schwierig werden

Auch Goltz hat Zweifel. „Tendenziell dürfte es mit Klagen gegen Tönnies sehr schwierig werden“, betont der Anwalt und holt weiter aus: Voraussetzung für einen erfolgreichen Rechtsstreit wäre, dass man dem Unternehmen eindeutig nachweise, „dass es fahrlässig gehandelt und im Wissen um die Infektionsgefahr die Arbeitsschutzverordnungen verletzt hat“.

Die Firma Tönnies müsste also Corona-Ansteckungen in ihrem Werk und eine Ausbreitung des Virus‘ außerhalb der Fabrik billigend in Kauf genommen haben, „das müsste man ihr eindeutig nachweisen“, erläutert Goltz.

Dies wäre die Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht. Allerdings könnten sich die Tönnies-Beschäftigten ja auch in den engen Sammelunterkünften infiziert haben, die von Subunternehmen gestellt werden, gibt Goltz zu bedenken, „in dem Fall wären es Verschulden der Subunternehmen, nicht das von Tönnies“.

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Bewohnern der Landkreise Gütersloh und Warendorf, die wegen des Lockdowns Einschränkungen hinnehmen müssen oder ihren Urlaub in bestimmten Regionen stornieren müssen, weil sie dort nicht beherbergt werden, macht Goltz wenig Hoffnung auf gerichtlichen Erfolg. Sie hätten „aus meiner Sicht kaum Chancen, von Tönnies Schadenersatz zu erhalten“.

Juristischer Weg „mit erheblichen Risiken behaftet“

Das Gleiche gelte für Geschäftsleute in den betroffenen Kreisen, die nun erneut Auflagen bekommen haben. „Den Lockdown haben die staatlichen Behörden verhängt, nicht die Firma Tönnies.“ Eine kleine Chance sieht der Fachanwalt allenfalls für Tönnies-Beschäftigte, und zwar, „indem die Beweisführung umgekehrt wird“.

Aufgrund der beträchtlichen Zahl von Infektionen unter den Mitarbeitern des Werks könnte Tönnies im Klagefall dazu gezwungen werden, den Beweis zu erbringen, dass eine Übertragung von Corona im Schlachthof ausgeschlossen ist. Doch auch dieser juristische Weg sei „mit erheblichen Risiken behaftet“.

Inzwischen mehr als 1000 Corona-Infektionen bei Tönnies

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    Was die entsprechenden Einlassungen Heils aus juristischer Sicht anbelangt, so ist Goltz in seiner Bewertung klar: „Arbeitsminister Heil hat sich da etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Mit seinen Äußerungen appelliert er meines Erachtens eher an die moralische Verantwortung des Unternehmens Tönnies. Mit Schadensersatzklagen wird dem Unternehmen eher schwer beizukommen sein.“

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    Auch das Ministerium selbst klingt auf Nachfrage nicht mehr ganz so entschlossen wie der Ressortchef bei seiner Ankündigung. Der Minister habe in den vergangenen Tagen „deutlich gemacht, dass alles getan werden muss, um den Schaden zu begrenzen, und dass geprüft werden muss, welche zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten es gibt“, sagte ein Sprecher. Diese Prüfungen blieben abzuwarten „und obliegen den zuständigen Behörden vor Ort“.