Essen. Die Lohnfortzahlung für Eltern ist verlängert worden. DGB und Grünen reicht das nicht. Eltern können sich mit privaten Betreuungsgruppen helfen.
Eltern, die bis zur Kita-Öffnung am 8. Juni in Nordrhein-Westfalen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, erhalten länger als bisher eine Lohnfortzahlung. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Die Dauer der Verdienstausfallzahlung ist von sechs auf zehn Wochen pro Elternteil und 20 Wochen für Alleinerziehende verlängert worden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte, der Beschluss sei „eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien, die seit Wochen außerordentliche Belastungen schultern müssen". Nach der nun verlängerten Regelung bekommen Eltern von unter Zwölfjährigen Kindern 67 Prozent ihres Netto-Verdienstausfalles und höchstens 2016 Euro pro Monat erstattet. Voraussetzung ist es, dass sie nicht im Homeoffice arbeiten können und keine zumutbare alternative Betreuung organisieren können.
DGB und Grüne fordern Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung
Das geht einigen jedoch nicht weit genug. Sabine Graf, stellvertretende Vorsitzende des nordrhein-westfälischen DGB, sprach sich für eine Erhöhung der Zahlung auf mindestens 80 Prozent des Verdienstausfalles aus. Außerdem forderte sie ein Recht auf Freistellung, verbunden mit einem Sonderkündigungsschutz für Eltern: "Hier wäre vor allem eine stunden- oder tageweise Freistellung sinnvoll, um eine möglichst partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen", so Graf.
Die Grünen setzen sich ebenfalls für einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung ein. "Ein gleichzeitiges Corona-Elterngeld müsste das flankieren, um finanzielle Härten auszuschließen und einen Anreiz zu setzen, die Kinderbetreuung wieder stärker partnerschaftlich zu organisieren", sagte Felix Banaszak, Vorsitzender der NRW-Grünen, dieser Redaktion. Auch die Linkspartei hatte ein Corona-Elterngeld gefordert.
Eltern können sich zu privaten Betreuungsgruppen zusammenschließen
Auch alternative Betreuungsmodelle rücken bis zur geplanten Kita-Öffnung weiter in den Fokus. In NRW dürfen sich Eltern mittlerweile in Kleingruppen privat zusammenschließen, um Kinder zu betreuen. Dabei soll allerdings die Bildung von neuen Kontaktnetzen vermieden werden, heißt es aus dem Familienministerium. Das bedeutet: Möglichst Gruppen mit immer den gleichen Kindern.
Darüber hinaus sollten die Familien weitere Sozialkontakte, sofern möglich, vermeiden. Eltern sind dazu aufgefordert, die Sozialkontakte ihrer Kinder genau zu dokumentieren. Wenn machbar, soll sich die Betreuung außerdem möglichst viel im Freien abspielen. Kontrolliert wird all das allerdings nicht. Wie die Stadt Duisburg mitteilte, sind die privaten Gruppen nicht registgrierungspflichtig.