Berlin/Brüssel. Kaum Abschiebungen, keine Dublin-Verfahren und Infektionen in Flüchtlingsheimen. Die Corona-Krise trifft auch das Asylsystem hart.
Die Maschine hebt nicht ab. 70 Georgier bleiben in Deutschland. Eigentlich wollten die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Ausländer an einem Donnerstag Ende April abschieben. Menschen aus Georgien haben selten eine Chance auf Schutz in Deutschland, fast alle Asylanträge lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf, ab. Doch der Flug fällt aus.
Es ist kein Einzelfall. Januar bis März 2020 schoben die Länder mit Hilfe der Bundespolizei nach Informationen unserer Redaktion 4827 ausreisepflichtige Ausländer ab. 2019 waren es im ganzen Jahr immerhin noch mehr als 22.000 Menschen.
Angaben zum April liegen offiziell noch nicht vor. Doch der Trend verschärft sich. Auf Nachfrage teilt die Bundespolizei Ende April mit, dass die Länder seit März fast 25 Prozent häufiger Anfragen zur Hilfe an die Polizisten stornieren als in den vierzehn Monaten zuvor.
Und die Abbrüche von laufenden Abschiebungen stiegen sogar um 41,8 Prozent. Vor allem weil Flüge von den Fluggesellschaften gestrichen wurden. Aber auch, weil die ausländischen Konsulate im Notbetrieb arbeiten, neue Passpapiere sind schwer zu beschaffen. Und die Grenzen sind dicht.
Eine Liste der Bundespolizei zeigt: Kaum Rückführungen möglich
Eine lange Liste mit internen Informationen der Bundespolizei zu 120 Staaten zeigt, wie derzeit die Abschiebepolitik brach liegt. Auf der Liste hat jedes Land eine Farbe bekommen, grün, gelb und rot. Grün bedeutet, dass „uneingeschränkt“ abgeschoben werden kann. Gelb bedarf einer „Fall-zu-Fall-Prüfung“. Und bei Rot: „Rückführungen derzeit nicht möglich“. Auf der langen Liste sind nur wenige grüne Flecken. Anfang April ist fast alles rot: Abschiebungen nicht möglich.
Etwa Afghanistan, eines der Länder, in die Deutschland regelmäßig Charterflüge mit abgelehnten Asylsuchenden schickt. Seit Mitte März, so heißt es in der Tabelle mit Informationen der Polizei, seien Abschiebungen eingestellt. Das gleiche gilt für Albanien, ähnliches bei Ägypten, Algerien, Georgien, Guinea, Iran und Irak, auch Pakistan, Russland und Marokko.
Grün sind auf der internen Behörden-Liste nur noch Länder wie Mauretanien, Simbabwe, Tansania und Nepal. Für die deutschen Ausländerbehörden ziemlich unbedeutende Staaten.
Nicht nur die Wirtschaft liegt in Zeiten der Pandemie brach, nicht nur für Touristen sind die Grenzen dicht. In den vergangenen Wochen ging ein ganzes Asylsystem in Deutschland und Europa in Quarantäne: Rückführungen nach der Dublin-Verordnung, in denen andere EU-Staaten eigentlich das Asylverfahren eines Flüchtlings in Deutschland übernehmen müssen, sind eingefroren.
Die humanitären Aufnahmeprogramme von Geflüchteten aus Krisenregionen etwa in Nahost liegen auf Eis, die Botschaften in Bagdad, Amman oder Teheran laufen im Notbetrieb, Termine für Visa-Erteilungen fallen flach.
In einer aktuellen Mitteilung des Bundesinnenministeriums an den Innenausschuss des Bundestags hält die Regierung fest, „nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU“ weiterhin zu beschränken. Darunter fällt demnach auch der Familiennachzug. Solange das Corona-Virus die Welt kontrolliert, bleiben Schutzbedürftige in den Krisenregionen.
Und mit Ausnahme von Deutschland nimmt bisher kein anderer EU-Staat Flüchtlingskinder aus den völlig überfüllten griechischen Lagern auf – trotz Zusage. Begründung: Corona-Notstand.
In mehreren Asylunterkünften ist Covid-19 ausgebrochen
49 Kinder und Jugendliche holte Deutschland vor zwei Wochen mit einem gecharterten Flieger aus den Zeltlagern auf Lesbos und Chios. Es war vor allem Symbol. Die Lage in den griechischen Flüchtlingscamps bleibt dramatisch. Ein Corona-Ausbruch hätte verheerende Folgen, sagen Helfer vor Ort.
Mehrere Ausbrüche der Corona-Erkrankung in Flüchtlingsunterkünften erhöhen auch in Deutschland den Druck auf das Asylsystem. In Bremen infizierten sich 150 Schutzsuchende, in Ellwangen knapp 300, mehrere Fälle gab es in Sammelunterkünften in Suhl, in Oggersheim und Neumünster.
Die Belastung durch die Pandemie steige, berichten Mitarbeiter. Sogar wer freiwillig aus Deutschland ausreisen will, kommt nicht weit, wenn die Flughäfen in Nigeria, Algerien oder Afghanistan dicht sind. Die Menschen kommen weder vor noch zurück.
Eine Anfrage an mehrere Bundesländer zeigt: Nur noch in wenigen Fällen schieben Behörden Ausländer ab. Bayern schickte seit Mitte März nur vier Personen zurück, nach Pakistan, Bulgarien und zwei nach Lettland, im April nur eine nach Schweden. Nordrhein-Westfalen immerhin noch knapp 300 Personen im März.
Hessen schob im März noch elf Personen ab, im April niemanden mehr. Hamburg führte im April noch fünf Polen zurück, alles Straftäter. Baden-Württemberg im April nur eine Person nach Kroatien. Mehrere Bundesländer geben an, dass die Abschiebestatistiken für April und teilweise März noch nicht vorliegen würden.
Viele Bundesländer entlassen Ausländer aus der Abschiebehaft
Doch die Handvoll Abschiebungen pro Bundesland ist eine homöopathische Dosis im Vergleich zu Zeiten vor Corona. Zugleich geben mehrere Landesregierungen an, dass sie Ausländer teilweise aus der Abschiebehaft entlassen müssen, weil unklar ist, wann sie in ihr Heimatland gebracht werden können.
NRW entließ seit Mitte März 81 ausreisepflichtige Ausländer, Baden-Württemberg 31, Hamburg alle sieben Inhaftierten, Hessen zehn von 15 Abschiebehäftlingen, Niedersachsen sechs von sieben. Denn die rechtlichen Grenzen für die Dauer einer Abschiebehaft sind eng. Und wenn niemand weiß, wann wieder Flüge gehen, müssen die Menschen frei. Abschiebehaft ist keine Haftstrafe.
Laut Statistik müssen eigentlich mehr als 250.000 Ausländer das Land verlassen. Sie haben kein Visum, keinen Schutzstatus. Rund 200.000 von ihnen sind zeitweise geduldet, können nicht abgeschoben werden, weil Pässe fehlen, ihnen Lebensgefahr in der Heimat droht oder sie krank sind. Das Ziel von Bundespolizei, Innenministerien und Ausländerbehörden war es, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Mit der Pandemie ist dieses Ziel in weite Ferne gerückt.
Doch wie gut das Asylsystem in Krisen funktioniert, wird längst nicht mehr nur in Deutschland entschieden. Es ist ein europäisches System – und es ächzt seit Jahren. Eigentlich sollen Asylsuchende dort ihr Verfahren durchlaufen, wo sie als erstes in Europa ankommen.
Dublin-Verordnung in Europa auf Eis gelegt – was passiert mit den Geflüchteten?
Das regelt die Dublin-Verordnung. Kommt ein Flüchtling in Deutschland an, ist aber schon in Griechenland oder Italien registriert, können die deutschen Behörden die Person zurückschicken. Jedenfalls, wenn das innerhalb von sechs Monaten passiert. Die sogenannten Dublin-Fälle.
Und auch sie liegen in der Corona-Krise auf Eis. Die EU-Staaten haben die Rückführungen innerhalb Europas gestoppt. Auch um Infektionsketten zu verhindern. Nur: Niemand kann derzeit sagen, wann die Pandemie soweit eingedämmt ist. Niemand kann sagen, wann das Dublin-Verfahren wieder anläuft.
Das hebt auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, im Gespräch mit unserer Redaktion hervor. Klar sei aber auch, dass „Deutschland nicht alle Dublin-Fälle ad hoc übernehmen“ könne, so der CSU-Politiker. 2019 stellte Deutschland fast 50.000 Anträge an andere EU-Staaten, damit sie die Verfahren übernehmen. In gut 23.000 Fällen wollten andere europäische Länder Dublin-Fälle an Deutschland überstellen.
Klappt die Rückreise innerhalb von sechs Monaten nicht, gehen die Fälle ans Bundesamt über. Eigentlich. Die Bundesregierung entschied mit Ausbruch der Corona-Krise jedoch, dass die sechs Monate Frist für die Dublin-Fälle ausgesetzt werde. Das ist umstritten.
Wegen Corona-Krise: „Flüchtlinge in Warteschleife“
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Luise Amtsberg, kritisiert dieses „Einfrieren“. Asylsuchende würden „so über lange Zeit in der Warteschleife gehalten – und so in der Ungewissheit“.
Die EU-Kommission lehnt das Vorgehen ebenfalls ab. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie gelte die Sechs-Monatsfrist, danach sei der Mitgliedstaat zuständig, in dem sich der Asylbewerber aufhält. So hat es die Kommission in einer Anleitung zur Umsetzung der EU- Asylvorschriften während der Corona-Krise klargestellt.
„Keine Bestimmung der Dublin-Verordnung erlaubt es, in einer Situation wie der, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergibt, von dieser Regel abzuweichen“, heißt es in dem Dokument, das vom Kollegium der EU-Kommissare unter Leitung von Ursula von der Leyen abgesegnet wurde.
Dabei ist die Sorge der Bundesregierung in Brüssel gut bekannt. Die EU-Asylagentur Easo hatte bei den Mitgliedstaaten eine Umfrage gestartet: Sechs Staaten meldeten Ende März rund tausend Fälle von Asylbewerbern, die wegen Corona nicht innerhalb der Frist überstellt werden konnten – die Kommission schätzt, dass es bis Anfang Juni in der gesamten EU „höchstens 6000 Fälle“ sein werden, in denen sich die Zuständigkeit wegen Corona verlagern könne.
Mehrere EU-Staaten verlängern die Grenzschließungen – auch für Flüchtlinge
Doch zur Lösung schlägt Brüssel nun einfach vor, die Mitgliedstaaten sollten die Überstellungen „so bald wie praktisch möglich wieder aufnehmen“. Wann das sein kann, sagt auch die Kommission nicht.
Im Gegenteil: Laut einem Behörden-Dokument von Mitte April ist die Aussetzung der Dublin-Rückführungen etwa nach Dänemark bereits bis Mitte Mai verlängert. Ebenso nach Finnland. Österreich nimmt nur noch Asylsuchende mit negativem Corona-Test an, Italien und Frankreich setzen die Flüge „bis auf Weiteres“ komplett aus und Griechenland bittet „aufgrund personeller Unterbesetzung“ um eine Aussetzung aller Dublin-Fristen.
Die Grenzen sind dicht. Deutschland kann abgelehnte Asylsuchende nicht abschieben. Es kommen aber durch die Corona-Kontrollen auch viel weniger Flüchtlinge über die Grenze ins Land. Von einem „drastischen Rückgang“ spricht Staatssekretär Mayer. Laut CDU-Innenexperte Armin Schuster kamen vor der Corona-Krise täglich rund 500 Asylsuchende nach Deutschland. Derzeit seien es mal 20 an einem Tag, mal 40, mal 60. „Deutschlands Asylsystem kann derzeit nicht überhitzen.“
Das gilt auch für ganz Europa. Binnen eines Monats sind die Asylanträge um fast die Hälfte eingebrochen, einen solchen rapiden Rückgang gab es in den letzten Jahren noch nie – registriert wurden laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex 34.737 Anträge, im Februar waren es noch 61.134.
Durch den Rückgang seien die Aufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern trotz fehlender Abschiebungen „nicht an der Belastungsgrenze“, sagt Mayer. Eine Unterbringung mit „mehr Abstand oder sogar im Einzelzimmer“ entspreche den Schutzmaßnahmen. Gleichwohl nehme die Regierung Ausbrüche von Corona in Asylunterkünften „sehr ernst“.
Bisher sind es wenige Fälle – und doch schlagen Bürgermeister, Leiter von Einrichtungen und Flüchtlingshelfer vor Ort Alarm. Das Corona-Kontaktverbot sei in Sammelunterkünften kaum durchzusetzen. In Einrichtungen in Ellwangen und in Hamburg habe die Isolation der Erkrankten nicht funktioniert, in Halberstadt saßen mehrere Hundert Flüchtlinge in Quarantäne – und beklagten sich über die schlechte Versorgung. Zugleich wissen die Helfer in den Einrichtungen oft nicht, was sie den Menschen über die Dauer der Maßnahmen sagen können.
Grünen-Politikerin fordert Sanktionen für Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen
Nach Ansicht der Politik zeige die Corona-Krise, dass eine dauerhafte Lösung in der EU-Asylpolitik notwendig ist. Nicht so sehr mit Blick auf Deutschland, sondern vor allem mit Blick auf die Flüchtlingslager in Griechenland. „Das bisherige Dublin-System ist kaum noch funktionsfähig“, sagt CDU-Politiker Schuster. Es sei zentral, dass die EU „Asyl-Vorprüfungen an den europäischen Außengrenzen in Griechenland, Italien und Spanien“ einführe. „Nur wer eine echte Bleibeperspektive hat, sollte durch eine Quotenregelung in Europa verteilt werden“.
Grünen-Politikerin Amtsberg hält eine „Koalition der Willigen“ in Europa für einen Weg, wenn nicht alle Länder sich an einer Aufnahme von Geflüchteten beteiligen wollen. „EU-Staaten, die nicht zur Aufnahme von Schutzsuchenden bereit sind, müssen mit im Rahmen der Möglichkeiten des EU-Rechts sanktioniert werden.“
Eigentlich wollte die EU-Kommission nach Ostern einen neuen Anlauf für die Reform des gemeinsamen Asylsystems nehmen. Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte noch im März gehofft, die Furcht von einer von der Türkei provozierten Flüchtlingskrise werde die EU jetzt zur Einigung zwingen. Aber inzwischen ist der Flüchtlingsdruck an der türkisch-griechischen Grenze weg, stattdessen hat die EU nun alle Hände voll mit der Corona-Krise zu tun. Die Vorlage eines neuen Kommissionsvorschlags ist verschoben. Wiedervorlage: mal sehen.
Dabei versichert EU-Migrationskommissarin Johansson, ihr Asyl-Entwurf sei so gut wie fertig. Im Gespräch mit unserer Redaktion hat sie bereits angekündigt, die Reform solle einen „verpflichtenden Solidaritätsmechanismus“ zur Flüchtlingsaufnahme für alle Staaten festschreiben.
In genau diese Richtung marschieren auch vier große EU-Länder: Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien haben vor knapp drei Wochen grobe Eckpunkte für ein „faires, effizientes und funktionierendes“ Asylsystem skizziert, das ebenfalls eine Umverteilung von Asylbewerbern nach einem verbindlichen Mechanismus vorsieht, vor allem wenn ein Aufnahmeland unter unverhältnismäßig großem Druck steht.
Es könnte aber auch andere Formen der Solidarität geben, etwa indem Staaten Geld für die Versorgung von Asylbewerbern anderswo zahlen – doch soll das nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein.
Ausländerbehörden laufen im Notbetrieb
Johansson lockt Reform-Skeptiker zum Beispiel mit der Aussicht, dass der Vorschlag viel mehr Augenmerk auf schnelle Abschiebung abgelehnter Asylbewerber legen werde. Allerdings ist auch in Brüssel gerade kaum Zeit, sich mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten an einen Verhandlungstisch zum Thema Asyl zu setzen. Zu sehr bindet die Corona-Krise alle Kräfte der EU-Kommission.
Doch nicht nur Abschiebungen, Dublin-Fälle und eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems liegen weitestgehend brach. Viele Ausländerbehörden arbeiten mit Notbesetzung. Entscheidungen über Asyl trifft das Bundesamt derzeit nur begrenzt.
Seit Ende März sind alle Anhörungen von Schutzsuchenden ausgesetzt. Bis Mitte April wurden auch bereits entschiedene Fälle von abgelehnten Asylsuchenden nicht verschickt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte Rücksicht darauf nehmen, dass Ausländer im Corona-Ausnahmezustand keinen Anwalt zur Hilfe nehmen können – weil auch das Justizsystem im Notbetrieb läuft. Steht nun ein Anwalt einem abgelehnten Asylbewerber zur Seite, sollen laut Bamf-Angaben auch die negativen Bescheide wieder verschickt werden.
Bamf-Mitarbeiter helfen jetzt bei der Arbeitsagentur
Wie Schulen und Kitas, Firmen und Sportvereinen läuft das deutsche Asylsystem nur schleppend an. In einem internen Schreiben am 9. April teilte das Grundsatz-Referat des Bamf allen Abteilungen mit, dass das Bundesamt ab dem 4. Mai wieder in den Regelbetrieb übergehen solle.
In einer Anfrage unserer Redaktion zwei Wochen später ist das Bundesamt schon vorsichtiger: Ob die Asylverfahren wieder voll aufgenommen werden könnten und negative Asyl-Bescheide verschickt würden, werde „je nach Entwicklung der Corona-Pandemie“ entschieden.
Das Bundesamt ist noch im Corona-Shutdown, während andere Behörden am Limit laufen. Und so machte vor einigen Tagen eine Nachricht die Runde: Das Flüchtlingsamt schickt gut 500 Angestellte zur Bundesagentur für Arbeit. Die Asyl-Fachleute helfen jetzt, Anträge auf Kurzarbeit auszustellen.
Als das Bundesamt in der großen Flüchtlingskrise 2015 völlig überfordert war, kamen Beamte aus anderen Behörden zur Hilfe. Zum Beispiel aus den Arbeitsämtern. Nun, während der Pandemie, revanchiert sich das Bamf.
Mehr Infos zur Coronavirus-Pandemie:
- Alle News im Überblick: Aktuelle Nachrichten zum Coronavirus im News-Ticker
- Erste Schritte zurück: Lockerung der Corona-Maßnahmen in Deutschland: Diese Geschäfte öffnen
- Reisen in Deutschland: Wann ist Urlaub in Deutschland wieder möglich?
- Lockerung der Maßnahmen: Wann öffnen die Schulen in der Corona-Krise wieder?
- Mehrere Länder ändern Regeln: In diesen Bundesländern gilt eine Maskenpflicht wegen Corona
- Wer ist besonders gefährdet? Coronavirus – Menschen mit diesen Vorerkrankungen sind gefährdeter
- Was muss man über das Virus wissen? Coronavirus-Infektion – Typische Symptome, Dauer, Ursprung – wie überträgt es sich?
- Schutz vor dem Virus? So gut schützen Atemmasken und Mundschutz vor dem Coronavirus
- Schutz einfach selbst nähen – so geht’s: So kann man sich Corona-Mundschutz selbst machen – Anleitung der Stadt Essen