Berlin. Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Warum das Urteil klug ist – und zutiefst zeitgemäß.

Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland müssen gelockert werden. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die Autonomie schwerkranker Menschen wird stattdessen gestärkt.

Kommerzielle Sterbehilfevereine bekommen dennoch keinen Freibrief. Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Das oberste Gericht hat das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt.

Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Deutschen: Acht von zehn Bundesbürgern wollen, dass Ärzte Schwerstkranke im Ernstfall auf deren Verlangen beim Suizid unterstützen dürfen. Es ist der dringende Wunsch nach Selbstbestimmung am Lebensende. Wer sein Leben beenden möchte, weil er es vor lauter Schmerz und Leid nicht mehr lebenswert findet, soll die Möglichkeit haben, mit professioneller Begleitung sterben zu dürfen.

Verbot gesetzmäßiger Sterbehilfe gekippt – keine absolute Liberalisierung

Dabei kann allein das Wissen um eine solche Option dazu führen, dass sich das Leben trotz schwerster Krankheitsfolgen noch lebenswert, weil selbstbestimmt anfühlt. Doch seit der Gesetzesänderung von 2015 war dieser Weg als legale, als würdige Option in vielen Fällen verbaut.

Die Karlsruher Richter haben sich nun jedoch keinesfalls für eine absolute Liberalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. Im Gegenteil: Sie verweisen ausdrücklich darauf, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe regulieren darf. Er muss dabei bloß viel stärker als bislang das Recht auf Selbstbestimmung achten.

Mit Blick auf die organisierte Sterbehilfe, etwa die umstrittenen Sterbehilfevereine, stehe dem Staat ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen, erklärten die Richter am Mittwoch. Denkbar seien zum Beispiel gesetzlich festgeschriebene Aufklärungs- und Wartepflichten oder Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, aber auch Verbote besonders gefährlicher Erscheinungsformen der Suizidhilfe.

Urteil zur gesetzmäßigen Sterbehilfe ist zeitgemäß

Das Karlsruher Urteil ist dabei nicht nur klar und maßvoll, sondern zutiefst zeitgemäß: Selbstbestimmung ist der zentrale Wert der Zeit, das Credo des 21. Jahrhunderts. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Bevormundung, das Gegenteil von Fremdbestimmung – egal, ob durch den Staat, die Religion, die Tradition. Bei allen großen ethischen Debatten der letzten Jahre ging es deshalb immer wieder genau um diese Frage: Wie lässt sich größtmögliche Selbstbestimmung erreichen – ohne, dass dadurch andere leiden müssen?

So war es in der Debatte um die Reform der Abtreibungsparagrafen 218 und 219. So war es auch bei der Diskussion um die Frage, ob die Deutschen demnächst automatisch Organspender sein sollen.

Und so ist es auch bei der Sterbehilfe. Jedes Mal ist es ein Ringen. Aber dieses Ringen lohnt sich. Auch, wenn es sich über Jahre hinzieht. Im Fall der Sterbehilfe hat sich nun gezeigt, dass der Gesetzgeber beim Versuch, eine zeitgemäße Regelung zu finden, die Selbstbestimmung zu wenig berücksichtigt hat.

Gut wäre es nun, wenn am Ende alle Formen kommerzieller, also auf Profit angelegter Sterbehilfe verboten würden. Der Tod darf kein Geschäftsmodell sein. Ärzte aber, die schwerstkranken Patienten ein würdiges, selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, müssen sicher sein, dass ihnen keine Strafe droht.