Iserlohn/Düsseldorf. NRW-Innenminister Reul will, dass die Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich nennt. Im Justizministerium hat man Zweifel.
Nach dem Wirbel um den Täter der Messerattacke mit zwei Toten am Stadtbahnhof in Iserlohn vom 17. August, haben die Polizeibehörden in NRW jetzt die klare Vorgabe, die Nationalität von Tatverdächtigen in ihren Veröffentlichungen zu nennen. Auch wenn der Erlass, den NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) jetzt angekündigt hat, noch gar nicht vorliegt: Die Polizei in Iserlohn schwenkt seit Dienstag auf die neue Linie um. Doch Reuls Vorstoß hat Grenzen.
„Wir werden in Zukunft alle Nationalitäten, die wir sicher kennen, benennen – auch die der deutschen Tatverdächtigen. Und dann können Journalisten selber entscheiden, ob sie es schreiben wollen oder nicht“, hatte Reul am Montag angekündigt. Am Dienstag veröffentlichte die Polizei im Märkischen Kreis sogleich ihre erste Meldung nach neuer Leitlinie, obwohl man in der dortigen Pressestelle nach wie vor Zweifel an der Aussagekraft hat.
Reul-Erlass ist für Polizei „eine klare politische Aussage“
Bei einem Rollstuhlfahrer, der am Montagnachmittag in einem Krankenhaus in Lüdenscheid randalierte, nannte die Polizei in ihrer Pressemitteilung die Nationalität des Mannes - obwohl man nach wie vor Zweifel an der Aussagekraft hat: „Wir können nicht erkennen, dass sich aus seiner Nationalität eine Erklärung für seine Tat erschließen ließe“, erläuterte ein Polizeisprecher.
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Gleichwohl: Für die Polizei in Iserlohn hat der NRW-Innenminister mit seiner Ankündigung nun die Linie vorgegeben, die man ab sofort folge, erklärte der Sprecher, auch wenn sie die bisherigen Überzeugungen widerspreche: „Es ist eine klare politische Aussage.“
Justizministerium sieht „Gesprächsbedarf“ wegen Nationalitäten-Vorgabe
Reul allerdings hat als NRW-Innenminister nur Einfluss auf die Polizeibehörden im Land, nicht auf die Informationspolitik in den Staatsanwaltschaften. Die liegen im Verantwortungsbereich von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Und dort gibt es rechtliche Zweifel, ob man Reuls Vorstoß auch den Justizbehörden nahelegen will, erklärte ein Ministeriumssprecher am Dienstag auf Nachfrage.
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„Es gibt Gesprächsbedarf“, sagte der Sprecher. Es habe bisher noch keine Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben, heißt es weiter. Zudem reagierte man im NRW-Justizministerium mit Skepsis auf den Vorstoß des Innenministers: „Bevor wir das auch unseren Staatsanwaltschaften empfehlen, müssen wir prüfen, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass man die Nationalität generell nennt“, sagte der Sprecher.
Im Falle des Messerattentäters in Iserlohn hätte Reuls Erlass, hätte er bereits am selben Tag gegolten, übrigens nichts geändert: „Die Pressehoheit hatte die Staatsanwaltschaft Hagen“, erklärte ein Polizeisprecher. Und die hatte die Nationalität des Täters erst am Sonntag nach der Tat bestätigt, auch um Spekulationen um seine Herkunft zu beenden, die schon kurz nach der Tat im Internet in starkem Maße kursierten.