Berlin/Düsseldorf. . Bund und Länder streben bei der Grundsteuerreform ein Mischmodell an. Der Steuerzahlerbund spricht hingegen von einem „Bürokratiemonster“.

Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Man strebe ein Modell an, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer.

Der Streit ging vor allem darüber, ob in die Besteuerung der Wert der Immobilie einfließen soll oder ob die Steuer nur aufgrund der Fläche berechnet wird. Jetzt wird offenbar ein Mischmodell verfolgt. „Wir haben heute gegenüber dem ursprünglichen Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wichtige Fortschritte für die Administrierbarkeit der Bewertung von Wohngrundstücken sowie von Grund und Boden erzielt“, betonte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU).

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Das Ergebnis der Besprechung seien Eckpunkte für die weitere Arbeit, kein Gesetzentwurf. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen als grundgesetzwidrig eingestuft und eine Neuordnung verlangt.

Was die Reform im Einzelfall bedeutet, blieb aber zunächst offen. Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden, hieß es. Damit soll es vor allem ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell geben – und nicht das etwa von Bayern gewünschte Modell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert. „Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter“, heißt es in dem Papier, hinzu kommen neben dem regionalen Bodenwert noch die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.

„Eckpunkte, kein Gesetzentwurf“

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Der Steuerzahlerbund (BdSt) kritisierte das Eckpunktepapier scharf. Die neue Grundsteuer werde zum „Bürokratiemonster“ teilte der Verband in Berlin mit. Tatsächlich bleibe es bei dem „sehr problematischen wertabhängigen Modell“. Die künftige Berechnung der Grundstücke solle weiter den Grundstückswert, das Alter des Gebäudes und die durchschnittlichen Mietkosten beinhalten. Die einzige Abweichung zum vorherigen Vorschlag bestehe darin, dass die Miete nicht mehr einzeln für jede Wohneinheit ermittelt werden müsse. „Wenn diese Reform so kommt, dann wird die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer. Zudem müssen sich die Gerichte abermals auf viele Streitigkeiten einstellen“, befürchtet BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Zuvor hatten sich auch Vertreter der NRW-Wirtschaft für ein einfacheres Modell ausgesprochen. „Ein wertunabhängiges Modell, das sich allein an der Grundstücks- und Gebäudefläche orientiert, ist transparenter und unbürokratischer“, sagte Thomas Meyer, Präsident von IHK NRW am Freitag.

Spitzensätze im Ruhrgebiet

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Speziell im Ruhrgebiet ist die Grundsteuer ein sensibles Thema. Städte wie Witten, Duisburg, Hagen, Herne und Mülheim gehören zur bundesweiten Spitzengruppe, wenn es um die Hebesätze für die Bürger geht. Nötig ist die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen als grundgesetzwidrig eingestuft und eine Neuordnung bis Ende 2019 verlangt. Andernfalls kann die Steuer, die den Kommunen 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Für die anschließende Neubewertung von rund 36 Millionen Gebäude in Deutschland hatten die Richter eine Übergangszeit von fünf Jahre zugestanden. (mit dpa/rtr)