Duisburg. . Schwere Vorwürfe erhebt der Gutachter im Loveparade-Prozess: Schon bei der Planung wäre die Katastrophe zu verhindern gewesen.
Die Duisburger Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Schwerverletzten hätte schon im Vorfeld verhindert werden können. Zu diesem Schluss kommt der Gerichtsgutachter Professor Jürgen Gerlach in seiner insgesamt 3800 Seiten starken Untersuchung für den seit einem Jahr laufenden Strafprozess. Den dritten Teil der Analyse übergab der Experte für Verkehrssicherheit von der Bergischen Universität Wuppertal am MIttwoch dem Duisburger Landgericht.
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Kernaussage einer fünfseitigen Zusammenfassung von „vorläufigen Ergebnissen“, die der WAZ vorliegt: „Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes ... feststellen zu können.“ Hätte man „anerkannte Regeln der Technik“ angewendet, so schreibt Gerlach, hätte man zur Erkenntnis kommen müssen, dass „die einzelnen Anlagen des Veranstaltungsraumes ... bei weitem nicht in der Lage sein würden, die erwarteten Besuchermengen im Zufluss und Abfluss abzuwickeln.“
Gutachter: Unglück hätte auch am Veranstaltungstag noch verhindert werden können
Zudem seien die Drucksituationen vor den Zugängen – den sogenannten Vereinzelungsanlagen – zwischen den Zäunen und in den Bereichen vor den Durchgängen auf Grundlage der Planung „definitiv zu erwarten“ gewesen. Als Folge dieser Planungsfehler habe es lebensgefährliche Wellenbewegungen gegeben.
Auch am Veranstaltungstag hätte es laut Gutachten „noch Möglichkeiten für alle beteiligten Institutionen gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern.“ Eine „koordinierte Steuerung der Personenströme“ wäre nötig gewesen. Auch eine zeitweise Schließung von Zutrittsmöglichkeiten wäre denkbar gewesen, gar der gesamte Stopp des Besucherstroms. Gerlach: „Mit einem frühzeitigen Abbruch des Zuflusses und einer frühzeitigen endgültigen Schließung der Vereinzelungsanlagen wäre die Menschenverdichtung ab ca. 16.30 Uhr ... mit Todesfolgen und Verletzten zu verhindern gewesen.“ Eine Minute später sei es zu spät gewesen. Direkte Ursache für das Unglück sei „eine nicht abgestimmte Öffnung der Vereinzelungsanlagen West und Ost trotz angeordneter Schließung“ gewesen. Der Druck davor war zu groß geworden.
Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.