Essen/Berlin. . Die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) stoßen auf scharfe Kritik. Befürchtet werden ein hoher Verwaltungsaufwand und steigende Kosten.

Mieterverbände, Hauseigentümer und Verbraucherschützer laufen Sturm gegen am Montag bekannt gewordene Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundsteuerkünftig für jede Wohnung individuell berechnen zu lassen statt wie bisher pro Immobilie. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen demnach Fläche und Alter sowie bei Mietwohnungen die jeweilige Höhe der Miete Grundlage der Neuberechnung sein. Der Deutsche Mieterbund sieht dadurch auf Mieter zusätzliche finanzielle Belastungen zukommen, weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann.

„Viele Mieter gerade in den großen Städten in NRW sind bei den Wohnkosten jetzt schon an der finanziellen Belastungsgrenze angelangt, so kommen zu den teilweise viel zu hohen Kaltmieten auch noch massive Steigerungen der Betriebskosten“, sagte die Geschäftsführerin des Mieterbundes NRW, Silke Gottschalk der WAZ. Zudem sei NRW das Bundesland mit besonders hohen kommunalen Hebesätzen, weil viele finanzschwache Städte ihrer Einnahmen dadurch massiv erhöht hätten, so Gottschalk.

„Bürokratischer Irrsinn“

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund geht auf die Barrikaden. „Wenn künftig für jede Wohnung ein Grundsteuerbescheid erstellt werden soll, der sich auch noch an der aktuellen Miethöhe orientiert, wäre dies ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Finanzverwaltung, das seinesgleichen sucht“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Der Scholz-Vorschlag sei „bürokratischer Irrsinn“. Der Steuerzahlerbund kritisiert, vor allem in Metropolen, Ballungsräumen und Uni-Städten werde das Wohnen zusätzlich verteuert.

Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Eine Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im April die bisherige Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass die so genannten Einheitswerte für Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) bestehen und seitdem nicht angepasst worden sind. Dem Gesetzgeber wurde eine Neuregelung bis Ende 2019 vorgeschrieben.

Um die Vorschläge in Gesetzesform zu gießen, drängt daher die Zeit. Noch in dieser Woche soll der lange erwartete Vorschlag des Bundes den Ländern vorgelegt werden.